Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS)

Die Aufgaben der NKS sind:

  • den Bekanntheitsgrad der OECD-Leitsätze in den Unternehmen, den Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft zu erhöhen und ihre Anwendung zu fördern;
  • bei Beschwerden wegen etwaiger Verstöße von Unternehmen gegen die OECD-Leitsätze ein neutrales Forum zur Streitschlichtung zwischen den Parteien bereitzustellen;
  • mit anderen Nationalen Kontaktstellen und der OECD bei der Weiterentwicklung der Leitsätze zusammenzuarbeiten sowie gegebenenfalls die Verfahren zu begleiten, die in die Zuständigkeit anderer Kontaktstellen fallen;
  • generelle Anfragen und spezifische Einzelfragen zu beantworten, die sich bei der Anwendung der OECD-Leitsätze ergeben.

Die deutsche NKS ist im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angesiedelt. Entsprechend den Bekräftigungen der G7-Gipfelerklärung von Elmau 2015 und des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP, 2016) wurde die deutsche NKS 2016 aufgewertet und als unmittelbar dem Leiter der Außenwirtschaftsabteilung zugeordnete Stabsstelle neu aufgestellt. Außerdem wurde sie mit zusätzlichem Personal verstärkt und mit einem eigenen Budget ausgestattet. Auch in der G20-Gipfelerklärung von Hamburg 2017 haben die Staats- und Regierungschefs ihre Unterstützung für außergerichtliche Beschwerdemechanismen wie die NKS unterstrichen.