Im 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) formuliert die Bundesregierung ihre Erwartung an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, den im NAP beschriebenen Prozess der menschenrechtlichen Sorgfalt in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Wertschöpfungs- und Lieferkette angemessenen Weise einzuführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie in Ländern tätig sind, in denen rechtsstaatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Der NAP setzt damit die oben erwähnten VN-Leitprinzipien in Deutschland um.
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