OECD Leitsätze
3.15.1.23Die OECD-Leitsätze sind Teil der Erklärung der OECD über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen und basieren auf der UN-Menschenrechtscharta, den ILO Kernarbeitsnormen und der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung. Sie stellen einen wichtigen Orientierungsmaßstab für unternehmerisches Verhalten bei grenzüberschreitenden Handels- und Investitionsaktivitäten dar. Ziel ist es, dass die Unternehmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Zielländer, insbesondere in Entwicklungsländern, leisten. Jedes Unternehmen, das in oder aus einem teilnehmenden Land tätig ist, ist angehalten, sich gemäß den OECD-Leitsätzen zu verhalten und diesen damit zu Wirksamkeit und Erfolg zu verhelfen. Die Leitsätze ergänzen das vor Ort geltende Recht. Rechtlich sind sie für die Firmen nicht bindend; gleichwohl erwartet die Bundesregierung von in oder aus Deutschland tätigen Unternehmen, dass sie die Vorgaben der Leitsätze bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten einhalten.
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