EU-Kommission akzeptiert Mastercard und VISA-Angebot zur Senkung interregionaler Interbankenentgelte

Die Verpflichtungszusagen im Detail:

  1. Senkung der derzeitigen interregionalen Interbankenentgelte innerhalb von sechs Monaten
    • bei Zahlungen des Karteninhabers in einem Geschäft („Card-present-Transaktionen“) auf höchstens:
      • 0,2 % des Transaktionswerts für Debitkarten und
      • 0,3 % des Transaktionswerts für Kreditkarten;
    • bei Online-Zahlungen („Card-not-present-Transaktionen“) auf höchstens:
      • 1,15 % des Transaktionswerts für Debitkarten und
      • 1,50 % des Transaktionswerts für Kreditkarten;
  2. keine Umgehung dieser Obergrenzen durch Maßnahmen‚ die den gleichen Zweck oder die gleiche Wirkung haben wie interregionale Interbankenentgelte;
  3. gut sichtbare Veröffentlichung aller interregionalen Interbankenentgelte, die unter die Verpflichtungen fallen, auf den Websites der beiden Unternehmen.

Die neuen Regelungen dürften damit im Oktober 2019 in Kraft treten.

Die Pressemeldung der Kommission mit weiteren Hintergrundinformationen finden Sie unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-2311_de.htm

Die Regelungen könnten für sinkende Entgelte für Mastercard und VISA-Akzeptanzverträge sorgen. Händler sollten mit ihren Acquirern (Vertragsbanken) in Kontakt treten und die Optionen für eine Vertragsneugestaltung besprechen. Dabei besteht in der Regel die Möglichkeit, zwischen zwei Vertragsformen zu wählen: der klassische Vertrag mit einem einheitlich über alle Karten des Anbieters festgelegten Entgelt (Disagio) und dem sogenannten "Interchange ++"-Vertrag, bei dem anstelle eines festen Disagios eine transparente Abrechnung der Interbankenentgelte und der Systementgelte (Scheme-Fees) je nach der der Transaktion zugrundeliegenden Karte erfolgt.