Ab dem 15. Januar greifen neue Vorschriften für Kreditkartenzahlungen in Online-Shops. Wer online einkauft und mit Kreditkarte bezahlt, wird künftig in vielen Fällen nach zwei Faktoren zur Bestätigung der Zahlung gefragt.
Der Handel sieht sich mit immer höheren Gebühren für Kartenzahlungen konfrontiert. Seit Jahren steigen die Kosten gegenüber den großen weltweiten Kartenorganisationen an.
Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach unbaren Zahlungsmöglichkeiten gestiegen. „Dennoch bleibt Bargeld das bevorzugte Zahlungsmittel vieler Kunden.
Die sogenannte starke Kundenauthentifizierung gefährdet Umsätze im deutschen E-Commerce von bis zu 12,8 Mrd Euro.
Trotz der erfolgreichen Deckelung der Interbankenentgelte auf EU-Ebene sind die Gebühren für Kartenzahlungen im Handel nicht in der erwarteten Höhe gesunken. „Die EU-Kommission hat es versäumt, die sich häufenden Hinweise auf massive Erhöhungen der Kartengebühren durch die internationalen Kartensysteme in einer Weiterentwicklung der Verordnung zu Interbankenentgelten zu berücksichtigen“, so der HDE-Experte für Zahlungssysteme beim HDE, Ulrich Binnebößel.
Mobiles Payment per Handy gewinnt Dynamik – Wettbewerb der Anbieter – Handel muss einbezogen werden / Von Ulrich Binnebößel
zuerst erschienen in der Lebensmittel Zeitung, Ausgabe 6 vom 7. Februar 2020
Aktuelle Studien zeigen, dass nur knapp 10% der kleinen und mittleren Handelsunternehmen (KMU) mit den bargeldbezogenen Dienstleistungen in ihrer Bankfiliale zufrieden sind. Selbst ein Großteil der Banken sagt, dass KMU ihre bargeldbezogenen Bedarfe bislang nur unzureichend abwickeln könnten.
Ein Kommentar von Ulrich Binnebößel
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 5. September 2019 festgestellt, dass die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu zahlen, nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden darf.
„Die BaFin hat die einzig richtige Entscheidung getroffen und gewährt eine verlängerte Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Anforderungen an Kreditkartenzahlungen im Internet. Damit ist sichergestellt, dass allen Beteiligten in der Zahlungskette nun mehr Zeit zur Verfügung steht, sich auf die neuen Anforderungen zur starken Kundenauthentifizierung vorzubereiten und die Prozesse zu optimieren,“ kommentiert Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte beim HDE die Äußerung der BaFin zur Handhabung von Kreditkartenzahlungen im Internet.
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie und die RTS erfordern Anpassungen der Systeme bis zum 14. September 2019.
Die Kommission hat am 29. April 2019 das Angebot von Mastercard und Visa akzeptiert, nach dem die interregionalen Interbankenentgelte (MIF) entsprechend den Regelungen für nationale Karten angepasst werden sollen. Mastercard und Visa haben getrennt voneinander Verpflichtungen angeboten, durch die nach Kommissionsangaben die interregionalen MIF um durchschnittlich 40 % gesenkt werden sollen.
Am 22. Januar 2019 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass gegen Mastercard eine Strafe in Höhe von 570 Millionen Euro verhängt wurde. In einer Presseerklärung wird ausgeführt, dass die Strafe darauf zurückzuführen sei, dass Mastercard - noch vor Inkrafttreten der Interbankenentgeltverordnung die Entgelte bei grenzüberschreitendem Acquiring rechtswidrig festgelegt hatte.
Am vergangenen Montag wurden die neuen 100 und 200 Euro-Scheine präsentiert.
Der Einzelhandel in Deutschland fordert gleiche Rahmenbedingungen und Spielregeln für alle Zahlungsverfahren.
Der Handel macht seine Hausaufgaben und schafft die notwendige Infrastruktur für das kontaktlose Bezahlen. Es liegt jetzt bei den Banken und weiteren Anbietern, die neuen Bezahloptionen im Markt zu platzieren und den Kunden attraktive Vorteile zu bieten. Derzeit sind ca. drei Viertel der über 800.000 Bezahlterminals im Handel mit einer NFC-Schnittstelle ausgestattet und bieten damit die Grundlage für das mobile Bezahlen mit dem Smartphone.
Die Einführung von Echtzeit-Überweisungen wird im Handel positiv gesehen.
Zum vierten Mal untersucht die Deutsche Bundesbank das Zahlungsverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Dafür befragt sie seit 2008 alle drei Jahre Bürgerinnen und Bürger nach ihren Einstellungen zu verschiedenen Zahlungsinstrumenten und erfasst, wie sie ihre Einkäufe von Waren und Dienstleistungen am Point-of-Sale bezahlen – sei es mit Bargeld, Karten oder anderen Zahlungsmitteln
Mit der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht zum 13. Januar 2018 wird die bereits bestehende Regelung zum sogenannten Surcharging weiter eingeschränkt. Aufpreise für die Nutzung von bestimmten Zahlungsarten sind dann nur noch sehr eingeschränkt und für wenige Zahlverfahren gestattet.
In den 6 Monaten seit Bestehen der Beschwerdestelle seien insgesamt 140 Beschwerden wegen SEPA-Diskriminierung eingegangen. In 103 Fällen wurde dabei ein Verstoß gegen die SEPA-Verordnung festgestellt. In den allermeisten Fällen seien nach Beanstandung jedoch Anpassungen erfolgt, nur in einem Fall wurde Klage auf Unterlassung erhoben.
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist am 21. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt (Teil 1, Nr. 48) erschienen und tritt in der Hauptsache zum 13. Januar 2018 in Kraft.
Ulrich Binnebößel
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