Handel begrüßt BaFin-Entscheidung zur Kreditkartenzahlung im Internet
3.149.24.192Nur mit einer weiteren Frist könne sichergestellt werden, dass ein reibungsloses Bezahlen mit der Kreditkarte im Internet auch nach dem 14. September möglich bleibt. An diesem Tage greifen Änderungen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden regulatorischen technischen Standards.
Nach Einschätzung der BaFin seien die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister in Deutschland zwar auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Anders sehe dies aber bei den Unternehmen aus, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzen. Bei ihnen bestehe nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf.
Nach Ansicht des HDE besteht zudem noch Informations- und Aufklärungsbedarf bei den Karteninhabern. Diese sind vielfach mit dem Umgang der neuen Authentifizierungssysteme im E-Commerce nicht vertraut oder haben ihre Karten noch nicht für die sogenannte starke Kundenauthentifizierung freigeschaltet. Daher muss mit erheblichen Friktionen im Onlinegeschäft gerechnet werden, so dass Umsatzeinbußen drohen.
„Ziel für alle Händler ist es jetzt, die gewohnten bequemen Zahlungsprozesse mit der Kreditkarte möglichst auch unter den neuen regulatorischen Anforderungen zu erhalten und den Kunden weiterhin ein gutes Einkaufserlebnis zu ermöglichen“, sagte Binnebößel. Es sei jetzt nicht die Zeit, sich wieder zurückzulegen. Vielmehr müssen jetzt neue Prozesse in den Checkout der Onlineshops integriert, getestet und optimiert werden. Mit der nun verfügbaren zusätzlichen Frist könnten zudem die kartenausgebenden Banken ihre Karteninhaber noch genauer über die neuen Tools aufklären.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte am Mittwoch (21.8.2019) bekanntgegeben, dass sie bis auf weiteres nicht beanstanden werde, wenn Zahlungsdienstleister kartenbasierte Fernzahlungsvorgänge auch ohne starke Kundenauthentifizierung ausführen. Damit nutzt sie wie andere Länder auch eine Option, die die europäische Bankenaufsicht EBA den nationalen Aufsichtsbehörden zugestanden hat.
Im Interesse aller Akteure im Zahlungsprozess ist es nun, eine europaweit einheitliche Umsetzungsfrist zu setzen, damit länderübergreifende Zahlungsprozesse nicht durch unterschiedliche Vorgaben erschwert werden. Der HDE hatte über seinen europäischen Handelsverband eine 18 monatige Frist vorgeschlagen.
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