Geordneten Übergang zur starken Kundenauthentifizierung im Internet ermöglichen
18.116.86.160Dies ist das Ergebnis einer Studie von CMSPI, einer unabhängigen, weltweit führenden Payment-Beratung für den deutschen Markt. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen fordert der HDE die Bankenaufsicht BaFin auf, sich für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist der europäischen Vorgabe zur Absicherung von Kartenzahlungen im Internet einzusetzen.
„Auch wenn die tatsächlichen Umsatzverluste durch die starke Zwei-Faktor-Authentifizierung geringer sein sollten, weil Verbraucher auf alternative Zahlungsarten wie den Rechnungskauf ausweichen, macht die Studie deutlich, vor welchen Herausforderungen der Onlinehandel steht. Dabei sind die Ursachen nicht nur im Handel zu finden. Viele Banken und Dienstleister haben ihre Systeme noch nicht so umgerüstet, dass Handelsunternehmen die neuen Autorisierungsverfahren ausgiebig testen können. Zudem sind viele Karteninhaber noch nicht informiert und haben sich für das neue Verfahren nicht registriert“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Der HDE erwarte zu Jahresbeginn 2021 eine hohe Zahl von Ablehnungen der dann vorgegebenen Autorisierungsanfragen bei Kartenzahlungen und entsprechende Kaufabbrüche.
Der HDE forderte in einem Schreiben an die BaFin einen „geordneten Hochlauf“: „Wir müssen die Kunden zunächst an die starke 2-Faktor-Authentifizierung gewöhnen. Der Vorschlag der BaFin nach einer Staffelung nach Betragshöhen in einem Zeitraum von Januar bis März bietet dabei eine gute Grundlage“, so Binnebößel. Jedoch sollte der Übergangszeitraum ausgedehnt und die Betragshöhe, ab der die Verpflichtung zuschlägt, erhöht werden. „Wenn die gesetzliche Forderung hart ab 1. Januar 2021 greift, gibt es Friktionen, die bislang nicht einschätzbar sind. Kunden wandern zu großen Anbietern ab, wählen eine alternative Zahlart mit höherem Risiko oder verzichten im schlimmsten Fall auf den Einkauf. Bankenaufsicht und Politik haben es in der Hand, die Folgen abzumildern.“
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie sieht vor, dass künftig insbesondere Fernzahlungen wie Kreditkartenzahlungen im Internet mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert werden sollen. Dabei sollen bestimmte Ausnahmen wie z.B. Kleinbetragszahlungen möglich sein. Eine Übergangsregelung, in der der Zahlungsempfänger auf eigenes Risiko auf die Authentifizierung verzichten konnte, läuft zum Jahresende aus.