Händlerkosten für Kartenzahlungen steigen kontinuierlich

Darauf wies der europäische Handelsverband EuroCommerce anlässlich einer Anhörung der EU-Kommission am Montag hin. Nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) hat die europäische Verordnung zur Deckelung von Interbankenentgelten zwar gewirkt. Sie habe dafür gesorgt, dass der Gebührenanteil, der an die kartenausgebenden Banken gezahlt wird, für viele Karten gesunken ist. „Gleichzeitig haben die Kartenorganisationen allerdings die nicht regulierten Kostenbestandteile erhöht. Dadurch wird die inzwischen erreichte Senkung teilweise wieder übertroffen“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.

Eine von EuroCommerce in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass Händlern in Europa seit Inkrafttreten der Verordnung mehr als 1,46 Milliarden Euro zusätzliche Kosten durch Erhöhung der sogenannten Scheme Fees entstanden sind. Weitere für 2021 angekündigte Erhöhungen würden nochmals 100 Millionen Euro ausmachen. Für Deutschland zeigt sich laut Studie eine Erhöhung der durchschnittlichen Gebühren um bis zu 67 Prozent. Die Kartenorganisationen seien sehr einfallsreich in der Gestaltung der Lizenzgebühren, wie Binnebößel erklärt. Die Gebühren würden von den Banken an den Handel durchgeleitet. „Es besteht keine Verhandlungsmöglichkeit. Auch Ausweichoptionen gibt es nicht, wenn der Handel seinen Kunden die Kreditkartenzahlung anbieten will. So bleibt am Ende nur die Umlage der Kosten auf die Endpreise“, so Binnebößel weiter. Die EU-Kommission sollte daher die im Grunde erfolgreiche Verordnung zur Deckelung der Interbankenentgelte auch auf die weiteren Gebührenbestandteile ausdehnen.

Die Kosten für Kredit- und Debitkartenzahlungen im Handel umfassen die Nutzungsentgelte für die kartenherausgebenden Banken (Interchange Fees), die Kartenorganisationen (Scheme Fees) sowie die Zahlungsdienstleister des Handels (Acquiring). Die gesetzliche Deckelung gilt bislang nur für Interchangegebühren bei europäischen Verbraucherkarten. Die deutsche Girokarte wird allerdings im Handel positiver bewertet, da sie Händler vor noch größeren Kostensteigerungen bewahrt. „Die deutsche Kreditwirtschaft verlangt keine Systemgebühren. Nach einem Beschluss des Bundeskartellamtes muss sie zudem mit dem Handel über die Entgelte verhandeln“, so Binnebößel. Auch das elektronische Lastschriftverfahren ELV trage als Korrektiv zu auskömmlichen Kosten bei.