Geldwäsche: Neuregulierung schafft Transparenz – Bargeldgrenze unnötig
3.138.122.90Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Vorschläge daher grundsätzlich positiv. Die Umwidmung der Rechtsgrundlage als europaweit direkt geltende EU-Verordnung sowie die Schaffung einer europäischen Behörde kann dazu führen, dass ein einheitliches Vorgehen gegen kriminelle Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erreicht wird.
Da drei Verordnungen und eine Richtlinie zu koordinierensind, die dem Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche gerecht werden, kommt es aus Sicht des HDE nun auf die Details an. „Neue Bürokratie und komplexe Prozesse müssen vermieden werden. Die Identifizierung von handelnden Personen und wirtschaftlich Berechtigen sowie die Meldung etwaiger Verdachtsfälle sollte Händlerinnen und Händlern ganz einfach möglich sein“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Ziel müsse sein, klare und leicht zu handhabende Vorgaben für die Verpflichteten aufzustellen.
Für fraglich hält der HDE allerdings, ob die vorgeschlagene Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einen wirksamen Zweck erfüllt. „Bereits heute müssen Unternehmen, die Barzahlungen in dieser Höhe annehmen wollen, im Vorfeld eine umfangreiche Risikoanalyse vornehmen und die Ergebnisse dokumentieren“, so Binnebößel weiter. Zu den Verpflichteten zähle jeder Güterhändler. Jeder von ihnen müsse zudem betragsunabhängig einen Verdacht auf Geldwäsche sofort melden und dazu Meldewege vorhalten und Personal schulen.
„Die Beschränkung von Barzahlungen, egal auf welchen Betrag, setzt immer auch ein Signal und beschädigt den Ruf des Bargelds“, betont Binnebößel. Zudem zeigten Länder mit bestehenden Bargeldobergrenzen, dass eine Reduzierung der Geldwäschetätigkeit nicht belastbar nachgewiesen werden könne. Sollte es tatsächlich einzelne Branchen mit hohem Geldwäschepotential geben, sei es angebracht, diese gezielt zu regulieren. „Wichtig ist auch der Ausbau von unbaren Zahlungsalternativen“, so Binnebößel weiter. Heutige Kartenzahlverfahren hätten bei hohen Beträgen oft ihre Schwächen, wenn für den Käufer unbekannte Limits hinterlegt worden seien oder Kartensperrungen wegen außergewöhnlichen Einkaufverhaltens erfolgten. „Eine Bargeldobergrenze ist nicht notwendig und in ihrer Wirksamkeit fragwürdig. Am Ende wird sie aber im Alltag nur an wenigen Stellen spürbar sein“, so Binnebößel.