Zahlungsverkehr: Instant Payment muss zum neuen Standard werden
3.144.48.72Nach Einschätzung des HDE kann die zeitgemäße Zahlungsinfrastruktur in Echtzeitabwicklung erst erfolgreich sein, wenn die künstlich hochgefahrenen Hürden der Kreditwirtschaft beseitigt sind.
„Die Echtzeitüberweisung muss zum New Normal werden. Es ist an der Zeit, dass die Kreditwirtschaft Instant Payment endlich wettbewerbsfähig macht“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Die EU-Kommission habe bereits im Herbst 2020 ein Strategiepapier für den Massenzahlungsverkehr vorgelegt und notfalls verpflichtende Maßnahmen angekündigt, sollten nicht genügend Banken den Service anbieten. Passiert sei jedoch bisher nichts. „Damit Instant Payment der neue Standard sein kann, müssen proprietäre Transaktionsentgelte abgeschafft, alle Institute zur Teilnahme verpflichtet und einheitliche Zahlungsauslöseschnittstellen gestaltet werden. Erst dann können Verbraucher und Einzelhandel vom neuen Zahlungsstandard profitieren“, betont Binnebößel. Instant Payment habe das Potenzial, bisherige Verfahren zu ersetzen und Intermediäre überflüssig zu machen. Es sei die Basis für die Entwicklung neuer und effizienterer Produkte.
Zwar beteiligt sich in Deutschland die Mehrheit der Banken an der Möglichkeit der Echtzeitüberweisung, doch zur echten Vollzugsmeldung müssen aus Sicht des HDE wirklich alle Institute die Anforderungen umsetzen. Hierfür sollten sie sowohl für Zahlungen erreichbar sein als auch aktiv Echtzeitüberweisungen auslösen können. „Der Umgang vieler Institute mit Instant Payment lässt die Aussicht auf eine effiziente Echtzeitwelt allerdings schwinden. Sie platzieren die Echtzeitüberweisung als Nischenprodukt und bepreisen sie entsprechend hoch“, erklärt Binnebößel. Dahinter stecke die Überlegung, Instant-Überweisungen seien aufwendiger und kosteten daher mehr. Damit werde eine Nutzung für Alltagsüberweisungen praktisch verhindert. Kein Kontoinhaber sei bereit, ohne Not Transaktionsgebühren zu akzeptieren. „Um sie wettbewerbsfähig zu machen, dürfen Echtzeitüberweisungen nicht anders bepreist werden als normale Überweisungen“, so Binnebößel weiter.
Zudem müssten auch Zahlungsauslösedienstleister einen praktikablen und institutsübergreifend einheitlichen Zugang erhalten. Nachdem die zweite Zahlungsdiensterichtlinie diese Organisationsart reguliert hat, muss nun auch eine handhabbare Schnittstelle geschaffen und ernsthaft betrieben werden.