HDE sieht E-Geld-Geschenkkarten in Gefahr
3.145.78.203Der derzeitige Entwurf der Verordnung sieht vor, dass vorausbezahlte und bislang anonym zu erwerbende Geschenkkarten, die als E-Geld gelten und in mehreren Geschäften oder online einlösbar sind, künftig nur noch dann verkauft werden, wenn der Käufer umfangreiche persönliche Angaben hinterlässt, die beim verkaufenden Geschäft gespeichert werden müssen. Diese Regelung gilt ab 2025, sollte dieser Entwurf ohne die bestehende Ausnahmeregelung für E-Geld-Produkte mit geringem Risiko, wie etwa E-Geld-Geschenkkarten mit einem Wert von unter 150 Euro und einem Limit von 50 Euro für Online-Transaktionen, verabschiedet werden.
„Die geplanten Regelungen in der europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung wären praktisch das Ende des Geschäfts mit vielen Geschenkkarten. Weder wollen Kunden ihre Daten hinterlassen, noch will der Händler solch sensible Daten speichern. Daher muss die wichtige Ausnahmeregelung der heutigen Geldwäscheregulierung beibehalten werden“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Anwendung finde die Ausnahmeregelung derzeit für das Angebot zahlreicher Prepaid-Produkte wie E-Geld-Geschenkkarten und Gutscheine. Sie sei von großem Nutzen für die Kunden und ermögliche ihnen einen einfachen Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln, während sie gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre bei Transaktionen mit geringen Beträgen gewährleiste.
Die Ausnahmeregelung ist laut HDE wichtig, um die Attraktivität dieser Produkte zu erhalten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sie vom Markt verschwinden. Zu befürchten seien negative Folgen für Emittenten, ihre Kunden, Händler und Unternehmen, die diese Produkte vertreiben, sowie für die digitale Wirtschaft insgesamt. Der HDE fordert daher über seinen europäischen Verband EuroCommerce und weiteren Verbänden die EU-Parlamentsmitglieder in einem Schreiben auf, die Ausnahmeregelung für E-Geld beizubehalten und es den Verbrauchern zu ermöglichen, diese risikoarmen Produkte auch in Zukunft zu nutzen.