Umfrage zu den Girocard-Entgelten ab November 2014

Ab November gelten für Girocard-Zahlungen neue Regelungen. Händler müssen ab dem 1. November 2014 sicherstellen, dass sie für die EC-Karten ihrer Kunden eine Vereinbarung über das zu zahlende Entgelt haben. Dazu muss ein Vertrag zwischen der kartenausgebenden Bank - in der Regel vertreten durch einen sogenannten Bankenkonzentrator - und dem Händler vorliegen. Diese kann sich durch einen sogenannten Händlerkonzentrator vertreten lassen. Diese Aufgabe wiederum übernehmen meist die Netzbetreiber, mit denen der Händler ohnehin einen Terminalvertrag abgeschlossen hat.

Wichtig ist in jedem Fall, sicherzustellen, dass für alle Karten eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. Dazu sollte der Netzbetreiber ein entsprechendes Angebot vorgelegt haben. Nähere Informationen für Mitglieder finden sich in einem HDE-Merkblatt (Kennwort erforderlich).

Der HDE möchte sich nun einen Überblick verschaffen, inwiefern die neuen Vereinbarungen eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand darstellen. Bislang gab es ein einheitliches Entgelt für Einzelhändler in der Höhe von 0,3 Prozent des Umsatzes, mindestens jedoch 8 Cent je Transaktion. Günstigere Konditionen waren bislang nur für Konzerne und Mineralöl-Unternehmen vereinbart.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Fragen zu beantworten. Sollte Ihnen ein Anschreiben Ihres Dienstleisters vorliegen, können Sie dieses auch über das Formular hochladen. Wir sichern Ihnen strenge Vertraulichkeit zu und nutzen die gewonnenen Daten ausschließlich zur Erstellung der Statistik.

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Ansprechpartner:
Ulrich Binnebößel
Telefon: 030-72 62 50 62
binneboessel@hde.de