Wettbewerbsbeschränkende Gebühren für Kartenzahlungen kappen

in den anstehenden Ratsverhandlungen für eine rasche Umsetzung der EU-Verordnung zur Regulierung von Interbankenentgelten für Kartenzahlungen einzutreten. „Die Bundesregierung muss jetzt die Vorlage der EU-Kommission unterstützen. Nur so können die ungerechtfertigt hohen Entgelte von jährlich über neun Milliarden Euro in Europa gekappt werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die geplante Verordnung der Kommission unterbinde wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken der Kartenorganisationen und erhöhe in der Folge die Marktakzeptanz von Kredit- und Debitkarten.

Die Verbände forderten in ihrem Schreiben an den Finanzminister, dass Interbankenentgelte der Höhe nach begrenzt und ausnahmslos alle Kartenarten von der Verordnung erfasst werden müssten. Dies betreffe insbesondere auch das in Deutschland etablierte Girocard-Verfahren. Nur so würden wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken der Kartenorganisationen verhindert. Genth: „Die Verordnung sieht bei den Kartengebühren eine Deckelung von 0,3 Prozent und bei Debitkarten von 0,2 Prozent des Umsatzes vor. Damit können auch weiterhin auskömmliche Geschäftsmodelle betrieben und innovative Weiterentwicklungen gefördert werden.“ Insbesondere solle auch das in Deutschland marktführende Girocard-Verfahren, das Bezahlen mit EC-Karte und PIN, mit einbezogen werden.

Das gemeinsame Positionspapier der Verbände finden Sie hier...