Zukunft des ELV gesichert

Das elektronische Lastschriftverfahren ELV besitzt nach wie vor eine hohe Marktbedeutung, das haben die neuesten Zahlen des EHI Retail Instituts gezeigt. Demnach werden 30 Prozent des mit Karten bezahlten Umsatzes über das Zahlungssystem mittels EC-Karte und Unterschrift abgewickelt. Doch viele Händler waren verunsichert, ob ELV langfristig möglich ist. Grund dafür sind die geänderten Anforderungen durch SEPA. Zwar hat das deutsche SEPA-Begleitgesetz eine Übergangsfrist für ELV bis zum 1. Februar 2016 vorgesehen. Dass es aber auch nach diesem Termin Möglichkeiten der Weiterführung gibt, ist oftmals noch nicht bekannt.

Doch inzwischen ist die Weiterführung von ELV sowohl rechtlich als auch technisch sichergestellt. Der HDE hat sich seit Jahren für den Erhalt von ELV unter SEPA-Bedingungen eingesetzt und konnte erreichen, dass die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend geändert wurden. Auch die Auslesbarkeit der EC-Karte für die ELV-Anwendung ist zwischen den Bankenverbänden und dem Bundeskartellamt besprochen worden. Die Aufsichtsbehörde sieht in ELV einen wichtigen Wettbewerbsfaktor in den ansonsten Bankendominierten Verfahren.

Um die Grundlagen für den ELV-Erhalt auch technisch abzubilden, hat sich bereits vor einigen Jahren das ELV-Forum gegründet. Anfang Mai ist nun die „Spezifikation EuroELV“ in der Version 2.3 erschienen und kann von Interessierten unter www.elv-forum.de angefordert werden. Die Empfehlungen auf freiwilliger Basis beschreiben die Abläufe und Prozesse auf Zahlungsterminals, Karte und technischem Netzbetrieb, die zur Abwicklung einer elektronischen Lastschrift erforderlich sind. Mit der Weiterentwicklung auf die neue Version 2.3 werden die SEPA-Anforderungen an ELV aufgenommen, die nach der verlängerten Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Februar 2016 berücksichtigt werden müssen.