EuGH bestätigt Verbot von Interbankenentgelten von Mastercard
18.222.78.65Der HDE bewertet das Urteil in einer Pressemeldung positiv. Das Urteil bestätige die langjährigen Forderungen des Einzelhandels, dass das Mastercard-System für Interbankenentgelte wettbewerbsbeschränkend ist und einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht darstellt. Bereits im Mai 1997 hatte EuroCommerce eine Klage gegen Mastercard und Visa bei der Kommission eingereicht (Pressemeldung von EuroCommerce).
An dem jetzt bestätigten Fall (Rechtssache C-382/12 P) wird deutlich, dass Kartenorganisationen und Banken über lange Jahre wettbewerbswidrige Geschäftsmodelle etabliert hatten. Das Urteil des EuGH sollte daher ein Signal sein und die Kartenorganisationen zur Entwicklung neuer und fairer Geschäftsmodelle innerhalb des neu gesetzten Rahmens motivieren.
Rechtlicher Rahmen muss Neuordnung begleiten
Einen rechtlichen Rahmen dazu hat die Kommission bereits mit dem Entwurf der sogenannten MIF-Verordnung vorgelegt. Nach den Vorschlägen soll eine Deckelung der Interbankenentgelte auf 0,2% (Debit) bzw. 0,3% (Kredit) erfolgen. Interbankenentgelte würden damit zwar nicht verboten. Jedoch ist aus HDE-Sicht mit dem Vorschlag ein guter Kompromiss gefunden, der wirtschaftlich vertretbar ist und wettbewerbsfördernd wirken kann. Voraussetzung ist aber die Umsetzung in den vom HDE geforderten Details (siehe auch das HDE-Positionspapier):
- Deckelung der Interbankenentgelte bei 0.2% für Debit- und 0.3% für Kreditkartenzahlungen als Maximum, verbunden mit der Option für Mitgliedsstaaten, Davon nach unten abzuweichen
- Deckelung der Debitkartenzahlungen auf maximal 7 Cent
- Einbeziehung aller Karten der 4-Parteiensysteme (Commercial-Cards, Premiumkarten)
- Einbeziehung auch von sogenannten 3-Parteien-Systemen, bei denen die Aufgabe von Kartenherausgeber (Issuer) und Vertragspartner der Akzeptanzstelle (Acquirer) in einer Hand liegt (z.B. American Express)
- Einbeziehung aller nationalen Zahlungsverfahren, in Deutschland insbesondere das marktführende Girocard-Verfahren
- Gleichzeitige Umsetzung bei grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen innerhalb von 6 Monaten
Verbot für Interbankenentgelte auch national umsetzen
Auch das Bundeskartellamt ist aufgerufen, dem Brüsseler Vorbild zu folgen und sollte nun die Entscheidung auch national nachvollziehen.
Dem Amt liegt bereits seit Ende 2005 eine Beschwerde des HDE und weiterer Verbände über Mastercard und Visa vor. Inhaltlich geht es um den gleichen Sachverhalt, der nun auf europäischer Ebene für grenzüberschreitende Zahlungen endgültig entschieden wurde. Die Kommission hatte sich in ihren Untersuchungen zuständigkeitshalber auf grenzüberschreitende Zahlungen beschränkt, bei denen Zahler und Zahlungsempfänger Konten in jeweils anderen Ländern haben.
Der HDE sieht keine wesentlichen Unterschiede bei den in Brüssel untersuchten Modellen zur nationalen Entgeltpolitik der Kartenorganisationen. Daher sollte die nun vorliegende Rechtssicherheit auch für das Kartellamt Anlass sein, sich dem Vorgehen der Kommission uneingeschränkt anzuschließen.
Folgen einer neuen Entgeltregulierung
Das Urteil könnte ein Signal dafür sein, dass das Bezahlen mit Kreditkarten und Debitkarten künftig für den Handel günstiger wird. Bislang muss der Händler die Kosten für Kartenzahlungen auf alle Endpreise umlegen. Damit zahlt auch der Barzahler einen Anteil an den Gebühren für Kartenzahlungen.
In jedem Fall allerdings ist mit deutlich mehr Akzeptanzstellen zu rechnen, da sich mehr Händler die Kartenzahlung leisten können.
Insgesamt sorgt die Entscheidung in Verbund mit der MIF-Regulierung für eine transparentere Aufteilung der anfallenden Kosten und bietet dem Handel und auch den Verragspartnern des Handels bei Entgeltverhandlungen mehr Spielräume.