Binnenmarkt braucht einheitliche Rahmenbedingungen im Zahlungsverkehr

Aus Akzeptanzsicht ergibt sich Änderungsbedarf bei den folgenden Aspekten:

Rechtssicherheit: Ein Gebührensystem basierend auf einem gewichteten Durchschnitt, wie er für nationale Debitkarten derzeit im Gespräch ist, kann je nach Auslegung zu Gebühren über oder unter der geplanten Deckelung von 0,2 % führen. Durch jährlich neu zu berechnende Gebühren wäre dieses System für Kunden und Händler ganz und gar undurchsichtig. Zudem ergeben sich Nachteile für mittelständige Unternehmen.

Binnenmarkt: Derzeit enthält der Vorschlag viele nationale Optionen, die eine einheitliche und zeitgleiche Umsetzung im EU-Binnenmarkt erschweren. Dieser Fragmentierung muss vorgebeugt werden. Insbesondere die Ausnahme von nationalen Zahlungsverfahren wie Girocard aus dem Anwendungsbereich entspricht nicht dem Gedanken eines einheitlichen Binnenmarktes.

Gleiche Rahmenbedingungen: In der jetzigen Version würden Geschäftskarten oder Drei-Parteien-Systeme (z.B. Amex) von der Gebührendeckelung ausgenommen. Dies schafft Gesetzeslücken und führt zu Wettbewerbsverzerrung für Anbieter anderer Branchen.  

Daher fordert der Handel die Umsetzung der folgenden Maßnahmen von Rat und Parlament:

  • Streichung des gewichteten Durchschnitts und Rückkehr zu einer Deckelung von höchstens 0,2 % oder maximal 7 Cent (wie in der ersten Lesung des Parlaments im April abgestimmt) bei Debitkarten;
  • Gleichzeitiges Inkrafttreten aller Regelungen zur Gebührendeckelung – idealerweise innerhalb von 6 Monaten;
  • Miteinbezug von Geschäftskarten und Drei-Parteien-Systemen in den Geltungsbereich der Verordnung.