Brüssel einigt sich auf MIF-Verordnung zur Deckelung der Kartengebühren
18.117.94.77Die Einigung sieht nach jetzigem Informationsstand folgende Details vor:
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- Deckelung der grenzüberschreitenden Interbankenentgelte für Debitkarten (z.B. Vpay, Maestro-Karten von ausländischen Touristen) auf 0,2 Prozent des Umsatzes
- Für nationale Debitkartentransaktionen können die Mitgliedsstaaten eine Deckelung von 0,2 Prozent im Rahmen eines gewichteten Durchschnitts für einen Übergangszeitraum von maximal 5 Jahren umsetzen oder können die Entgelte auf maximal 5 Cent je Transaktion begrenzen
- Für Kreditkartenzahlungen werden die Interbankenentgelte auf maximal 0,3 Prozent des Umsatzes beschränkt.
- Die Vorgaben sollen 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden
- 3-Parteien-Systeme (z.B. American Express) sowie sogenannte Commercial-Cards (Firmenkreditkarten) sind von der Regulierung ausgenommen. Für diese Kartenarten besteht keine Akzeptanzpflicht (honour all cards rule)
- 3-Parteien-Systeme, die mittels Lizenznehmer Karten vermitteln (z.B. Kartenorganisation, die Kartenverträge über Partnerbanken vermitteln lassen), sollen nach einem Übergangszeitraum von 3 Jahren ebenfalls unter den Anwendungsbereich fallen
Hier finden Sie eine Pressemitteilung des HDE zum Thema.
Aus Regierungsgesprächen wurde bereits deutlich, dass man in Deutschland Girocard im Anwendungsbereich sehe und hierfür die Option des gewichteten Durchschnitts für den zur Verfügung stehenden Übergangszeitraum wählen will. Möglicherweise werde das Bundeskartellamt (alternativ die BaFin) mit der Überwachung beauftragt. Dabei sehe man den gewichteten Durchschnitt von 0,2 Prozent je Issuer-Konzentrator als Ziel, das es einzuhalten gilt.
Der HDE wird sich zudem dafür einsetzen, dass die Option der Begrenzung auf den Maximalbetrag von 5 Cent genutzt wird.
Insgesamt kann die Einigung zur MIF-Verordnung als großer Erfolg der langjährigen Bemühungen um sinkende Kartengebühren betrachtet werden. Es kommt – eine problemlose Verabschiedung in Europa vorausgesetzt – nun darauf an, die Details in der nationalen Umsetzung im Sinne des Handels voranzubringen.