Regierung muss Kartengebühren deckeln

Interbankenentgelte sind Gebühren, die für den Händler bei jeder Kartenzahlung seiner Kunden fällig werden. „Die europäische Verordnung über Interbankenentgelte lässt es zu, dass die maximal erlaubten Gebühren weiter begrenzt werden. Die Betreiber der Kartensysteme wären damit endlich gezwungen, effiziente Systeme aufzubauen“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Dann sei es nicht mehr möglich, anfallende Kosten zuzüglich ordentlichem Gewinnanteil je nach Belieben einfach an die Händler weiterzureichen.

In seinem Positionspapier zur Umsetzung nationaler Optionen im Rahmen der EU-Verordnung zu Interbankenentgelten machte der HDE außerdem deutlich, dass die Regulierungen auch für das in Deutschland marktführende Electronic Cash-Verfahren, das Bezahlen mit EC-Karte und PIN, gelten müssen. Die Bundesregierung sollte dies ausdrücklich klarstellen. „Auch mit den zusätzlichen Be-grenzungen ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Electronic Cash möglich. Das zeigen Angebote in anderen Ländern, die sich bereits an den vorgeschlagenen Entgelten orientieren“, so Binnebößel. Electronic Cash könne sehr leicht eine Autorisierungsanfrage über die PIN-Eingabe auch gleichzeitig für eine Reservierung des entsprechenden Betrages auf dem Konto nutzen. Das reduziere das Risiko für Zahlungsausfälle, was eine weitere Senkung der Gebühren möglich mache. Die derzeit in Brüssel kurz vor der Verabschiedung stehende Verordnung über Interbankenentgelte sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten entsprechende Regelungen erlassen können, die über die vorgeschlagenen Deckelungen für Entgelte von 0,2 Prozent für Debitkarten und 0,3 Prozent für Kreditkarten hinausgehen.