Kartellamt stellt Beschwerdeverfahren zu Interbankenentgelten ein

Anders als die Kommission, die bereits Entscheidungen gegen Kreditkartenorganisationen getroffen hat, die zwischenzeitlich teilweise auch gerichtlich bestätigt wurden, sich das Bundeskartellamt entschlossen, das Verfahren in Deutschland im Rahmen einer Ermessensentscheidung einzustellen. Damit ist auch weiterhin ungeklärt, ob Interbankenentgelte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Grund für die Entscheidung des Amtes ist die neue Verordnung (EU) Nr. 2015/751 zur Regulierung von Interbankenentgelten, die ab 9. Dezember eine grundsätzliche Begrenzung der Interbankenentgelte bei Verbraucherkreditkarten auf maximal 0,3 Prozent des Kartenumsatzes vorsieht.

Zwar ist die Verordnung zur Deckelung von Interbankenentgelten aus Handelssicht grundsätzlich positiv zu bewerten. Dennoch wäre eine Klarstellung über die Unrechtmäßigkeit einer Gebühr wichtig, die zwischen den beteiligten kartenausgebenden Banken und den Banken der Händler vereinbart wird, und von den Unternehmen nicht verhandelt werden kann. Der HDE fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Optionen der Verordnung vollständig auszunutzen und eine weitere Absenkung der Gebühren durchzusetzen.

Eine klare Aussage des Kartellamtes wäre auch hilfreich, um Schadensersatzansprüche für die vergangenen Jahre durchzusetzen, in denen der Handel viel zu hohe Gebühren für die Kartennutzung gezahlt hat.

>> Fallbericht des Bundeskartellamtes