Rückschlag für unbare Zahlung im Handel

Grund dafür sind Entwürfe sogenannter technischer Standards für unbare Zahlungsvorgänge, die derzeit von der europäischen Bankenaufsicht EBA entwickelt werden und eine sogenannte 2-Wege-Authentifizierung erfordern. „Die strikte und enge Auslegung der EBA bei der Erstellung der technischen Standards ist nicht praxisgerecht und geht weit über das hinaus, was der europäische Gesetzgeber eigentlich gewollt hatte“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Nicht immer sei eine starke Authentifizierung mittels mindestens zweier Merkmale aus den Bereichen Wissen (z.B. Kennwort), Besitz (z.B. Karte) oder Biometrie (Fingerabdruck) notwendig und zielführend.

„Der Entwurf der EBA, der generell nur die Bezahlung von kleinen Beträgen bis zu zehn Euro online und 50 Euro bei kontaktloser Zahlung auf einfache Weise zulässt, verhindert einen nutzerfreundlichen Bezahlvorgang für alle größeren Beträge“, so Binnebößel weiter. Ein Schutz des Verbrauchers gegen ungewollte Abbuchungen ist auch heute schon gegeben beispielsweise durch den Haftungsausschluss. Die Risikoprävention der Banken gegen Verlust kann auch anders als durch erzwungene technologische Vorgaben erfolgen. Der HDE hatte bereits bei der Entstehung der Richtlinie gefordert, dies zu berücksichtigen und hat sich seit 2013 regelmäßig für entsprechende Ausnahmemöglichkeiten eingesetzt. Binnebößel: „Wenn das so umgesetzt wird, sind massive Auswirkungen auf den E-Commerce und gegebenenfalls auch im stationären Handel zu befürchten.“ Erst wenn es auf dem Markt ein von den Kunden akzeptiertes und weit verbreitetes Verfahren gibt, könnte über derartige gesetzliche Vorgaben nachgedacht werden.