Gebührendeckelung bei Kreditkarten: Anbieter weichen auf neue Gebühren aus

Die Kartenanbieter können seitdem keine beliebig hohen Gebühren mehr von Händlern verlangen, die Kreditkartenzahlungen akzeptieren. Die Bilanz für den Handel fällt bisher eher gemischt aus. Während kleinere Händler bei neu verhandelten Akzeptanzverträgen einen Rückgang der Kosten für Kreditkarten erzielen konnten, ergeben sich für manch größere Händler allenfalls marginale Einsparungen. Grund dafür ist der Einfallsreichtum der Kartenorganisationen bei der Schaffung neuer, nicht regulierter Gebührenarten. „Große Händler spüren den Ideenreichtum der Kartenorganisationen eher, da sie auch in der Vergangenheit aufgrund ihrer hohen Kartenumsätze bereits deutlich geringere Entgelte aushandeln konnten, als es für kleinere Händler möglich war“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Zwar sei durch die gesetzliche Deckelung auch hier der Anteil der Interbankenentgelte gesunken. Gleichzeitig seien aber in den vergangenen Jahren die von den Kartenorganisationen sogenannten Lizenzgebühren wesentlich gestiegen.

Binnebößel; „In einigen Fällen hat der Anstieg dieser Nebenkosten den Rückgang der Interbankenentgelte inzwischen aufgezehrt. Dabei erhöhen die Kreditkartenorganisationen nicht nur bestehende Gebühren, sondern lassen sich immer neue Entgelte einfallen.“ Jeder Einzelprozess habe inzwischen eine eigene Gebühr: So gebe es beispielsweise Authorization Fees, Innovation Funds, Acceptance Development Fees, Assessment Fees, Card Fees, Volume Fees, Clearing and Settlement Fees, File Transmission Fees und viele mehr. „Es entsteht der Eindruck, dass durch diese Politik der Nebengebühren der gesetzlich erzwungene Rückgang der Interbankenentgelte kompensiert werden soll“, so Binnebößel weiter. Der HDE setzt sich deshalb bei der anstehenden Revision der entsprechenden EU-Verordnung für eine Ausweitung der Deckelung auf die Nebenkosten ein, um die Umgehungsversuche der Kartenindustrie zu verhindern. Zudem sollten weitere bisher ausgenommene Kartenarten unter die Verordnung fallen. Binnebößel: „Letztlich kommt eine Begrenzung der Entgelte im Kartenzahlungsverkehr nur dann beim Verbraucher an, wenn nicht gleichzeitig andere, bislang nicht geregelte Gebührenarten neu kreiert oder in die Höhe getrieben werden.“