Digitaler Euro: Anforderungen für eine praktikable Gestaltung
Wie wir bereits im März 2024 erklärt haben, besitzt der digitale Euro das Potenzial, den europäischen Zahlungsverkehr grundlegend zu verändern durch die Senkung der durchschnittlichen Zahlungskosten, der Förderung von Innovation und Wettbewerb sowie der Positionierung Europas an der Spitze der Zahlungstechnologie. Händler sind die gewerblichen Endnutzer des Payment-Ökosystems und haben derzeit nur eingeschränkte Möglichkeiten, faire Konditionen mit etablierten Zahlungsdienstleistern auszuhandeln, um Verbrauchern erschwingliche Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können.
Ein digitaler Euro, der den Bedürfnissen von Händlern gerecht wird, kommt so auch den Verbrauchern zugute und stärkt den Wettbewerb im Binnenmarkt, während gleichzeitig die Abhängigkeit von Zahlungsdienstleistern aus Drittländern verringert wird.
Da die Gesetzgebung zur Einführung des digitalen Euro und die Vorbereitungen des Eurosystems nun eine entscheidende Phase erreichen, möchten wir unsere Erwartungen klar formulieren, damit der digitale Euro sein Potenzial voll ausschöpfen kann.
Kernaussagen
- Kompensationsmodell: Einführung einer einfachen und einheitlichen Obergrenze von 4 Cent pro Transaktion für die Händlergebühr anstelle der in der Verordnung vorgeschlagenen Obergrenzen.
- Offline-Wallet: Zunächst soll die Offline-Nutzung des Online-Euro-Wallets ermöglicht werden, um Zeit und Kosten zu sparen und die Akzeptanz bei den Verbrauchern zu fördern.
- Basisdienste zuerst: Beschränkung auf das Wesentliche und Konzentration im ersten Schritt auf die Einführung der Basisdienste, während komplexere Anwendungsfälle (z. B. bedingte Zahlungen) später angeboten werden.
- Phasenweise Vorgehensweise: Zuerst stationärer Handel und E-Commerce, um den Großteil der Zahlungen so schnell und so weit wie möglich widerstandsfähiger zu machen.
- Haltegrenzen für Händler: Händler sollten digitale Euro halten dürfen, um Zahlungen an Lieferanten zu tätigen.
- Vorhandene Infrastruktur nutzen: Implementierung einer einzigen offenen, standardisierten europäischen Zahlungsinfrastruktur, von der alle Beteiligten profitieren, die die Integration erleichtert und es öffentlichen und privaten Anbietern ermöglicht, frei miteinander zu konkurrieren.
In den folgenden Abschnitten werden unsere Standpunkte und Argumente detaillierter behandelt.
1. Kompensationsmodell: Akzeptanzstellen müssen „besser gestellt werden“
- Der digitale Euro sollte für Händler die niedrigstmöglichen Kosten bieten und darf die hohen Kosten, die mit den vergleichbaren kartenbasierten Zahlungsmethoden verbunden sind, nicht einfach nachbilden.
- Der Gesetzesvorschlag sieht eine Inter-PSP2-Gebühr (ähnlich der Interbankenentgelte für Kartenzahlungen) vor, die Teil der Händlergebühr (Merchant Service Charge, MSC) ist. Diese wird von Einzel- und Großhändlern an ihren Zahlungsdienstleister (Payment Services Provider, PSP) entrichtet und von diesem an den PSP des Zahlers (Kunden) weitergeleitet. Der Vorschlag sieht außerdem eine Obergrenze für die gesamte MSC vor, die auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt ist: a) die MSC für vergleichbare digitale Zahlungsmittel oder b) die entsprechenden Kosten zuzüglich einer geringen Marge (Artikel 17.2).
- Der Rat hat einen Vorschlag veröffentlicht, der eine Übergangsobergrenze von 0,2 % für Interbanken-Zahlungsdienstleister vorsieht, angelehnt an die Obergrenze für Interbankenentgelte bei Debitkarten für Verbraucher. Danach würden die oben genannten Obergrenzen gelten, mit der Begründung, dass Händler dadurch nicht benachteiligt werden sollten.
- Wir lehnen eine unbegrenzte prozentuale Gebühr entschieden ab und halten 0,2 % für viel zu hoch. Verbraucher-Debitkarten haben ein anderes Wert-/Risikoprofil als der digitale Euro.
- Der öffentliche digitale Euro unterscheidet sich von privaten Zahlungsmethoden wie Karten und Konto-zu-Konto-Zahlungen dadurch, dass er mit einer obligatorischen Akzeptanz einhergeht und für die ausstellenden Banken kein Kreditrisiko besteht.
- Die Händlergebühren müssen daher deutlich niedriger sein als bei anderen digitalen Zahlungsmethoden. Sie müssen einfach verständlich und anwendbar sein.
- Unsere Forderung: Wir fordern eine Inter-PSP-Gebühr von 0,05 % mit einer Obergrenze von 2 Cent pro Transaktion. Die gesamte Händlergebühr (MSC), die die Inter-PSP-Gebühr beinhaltet, muss auf 4 Cent pro Transaktion begrenzt sein.
- Dies erfüllt die gesetzliche Vorgabe einer einheitlichen Gebühr im gesamten Euroraum, da sie niedriger ist als die niedrigsten Gebühren, die Händler in einigen Mitgliedstaaten derzeit zahlen (6–7 Cent pro Transaktion).
- Es wird Händlern ermöglichen, Verbraucher durch Anreize zur Nutzung des digitalen Euro zu bewegen und so dessen Akzeptanz zu fördern und das Verbot von Aufschlägen für den digitalen Euro (Surcharging-Verbot) erträglicher zu machen.
- Unsere Forderung: Wir lehnen den Vorschlag einer Obergrenze auf Basis der „relevanten Kosten zuzüglich einer angemessenen Marge“ ab, da dies einen enormen Aufwand bedeuten und ständige Aktualisierung erfordern würde. Außerdem böte es zu viel Interpretationsspielraum hinsichtlich der einzubeziehenden Kostenelemente.
- Eine digitaler Euro-MSC, die niedriger ist als alle anderen digitalen Zahlungsmittel, ermöglicht es Händlern, die Investitionen und Betriebskosten, die ihnen durch die Akzeptanz des digitalen Euro entstehen, im Laufe der Zeit wieder hereinzuholen.
2. Offline-Wallet: Vereinfachung des Designs
- Derzeit ist für den digitalen Euro eine Online-Euro-Geldbörse und eine separate Offline-Euro-Geldbörse geplant. Die Offline-Geldbörse würde dann zum Einsatz kommen, wenn entweder das Gerät des Zahlers oder des Zahlungsempfängers oder beide keine Internetverbindung haben.
- Die beiden Gesetzgeber scheinen beide – Online- und Offline-Lösungen – gleichzeitig umsetzen zu wollen.
- Wir begrüßen zwar die Offline-Funktionalität des digitalen Euros zur Erhöhung der Ausfallsicherheit, befürchten aber, dass eine separate Offline-Geldbörse für den digitalen Euro Verbraucher und Händler nur verwirren und zudem kostspielig und komplex in der Umsetzung sein wird.
- Wenn eine separate digitale Euro-Geldbörse eingeführt wird, muss der Wechsel zwischen beiden Geldbörsen nahtlos erfolgen.
- Unsere Forderung: Wir brauchen stattdessen zunächst eine Offline-Funktionalität der digitalen Online-Euro-Geldbörse.
3. Basisdienste: die Grundlagen zuerst beherrschen
- Das Projekt „Digitaler Euro“ plant, allerlei anspruchsvollere Anwendungsfälle, wie etwa wiederkehrende oder bedingte Zahlungen, als Innovationsquellen zu nutzen.
- Unsere Forderung: Im Hinblick auf Resilienz und die Verringerung der Abhängigkeit von Anbietern außerhalb der EU wollen wir, dass der digitale Euro zunächst grundlegende Einmalzahlungen ermöglicht.
- Fortgeschrittene Anwendungsfälle sollten später erfolgen und dem Privatsektor überlassen werden, damit dieser für Mehrwertdienste Gebühren erheben kann.
- Aus der Liste der für den Verbraucher kostenlosen Basisdienstleistungen in Anhang 2 des Gesetzesvorschlags sollten entfernt werden:
- (d) „funding and defunding from/into cash” – Bargeld-Transaktionen sind teuer und bestehen hauptsächlich aus Fixkosten für Händler und Intermediäre.
- (f) Digitale Euro-Zahlungstransaktionen gemäß Artikel 13 Absatz 4 – „setting up automatic (de)funding“ werden in der Umsetzung und im Betrieb recht teuer sein.
4. Phasenweise Vorgehensweise: zuerst stationärer Handel und E-Commerce
- Die geplante schrittweise Einführung bedeutet, dass unser Sektor den digitalen Euro im stationären Handel erst akzeptieren würde, nachdem Zahlungen zwischen Privatpersonen und im E-Commerce eingeführt sind. Dies könnte mehr als drei Jahre nach der Einführung von Zahlungen zwischen Privatpersonen der Fall sein.
- Wir verstehen die Logik, zunächst einfachere Implementierungen durchzuführen. Allerdings sind Zahlungen im stationären Handel hinsichtlich Ausfallsicherheit und Abhängigkeit von Anbietern aus Drittländern deutlich anfälliger. Der Großteil der Zahlungen von Konsumenten an Einzelhändler findet im stationären Handel statt: einmalige Einkäufe von Lebensmitteln, Kraftstoff, Medikamenten und öffentlichen Dienstleistungen usw. Im E-Commerce gibt es mit inländischen Konto-zu-Konto-Lösungen mehr Alternativen zu Karten und Bargeld.
- Da die Customer Journey zunehmend omnichannel erfolgt und Kunden erwarten, dass Zahlungen dies unterstützen, wird die Akzeptanz des digitalen Euros durch die Verbraucher steigen.
- Unsere Forderung: Zahlungen im stationären Handel und im E-Commerce müssen Vorrang vor Zahlungen zwischen Privatpersonen haben.
5. Haltegrenzen für Händler: Ermöglichung digitaler Euro-Zahlungen durch Händler
- Im aktuellen Vorschlag und Design werden alle digitalen Euro-Zahlungen, die Händler erhalten, sofort und automatisch in Geschäftsbankgeld umgewandelt. Das bedeutet, dass Geschäftskunden keine digitalen Euro-Bestände halten können.
- Unsere Forderung: Für B2B-Zahlungen in unserer Branche, z. B. an Lieferanten, benötigen wir digitale Euro-Bestände von Händlern, um die Nutzung teurerer privater Zahlungsmittel zu vermeiden.
- Beispielsweise könnten Restaurants, die digitale Euro-Zahlungen von Verbrauchern erhalten, diese digitalen Euro nutzen, um ihre Lieferungen für den nächsten Tag zu bezahlen. Dadurch würden sie die Verwendung von Firmenkarten vermeiden, deren Interbankenentgelte gesetzlich nicht gedeckelt wurden. Die Gebühren für Firmenkarten und ihr Anteil am Zahlungsverkehr sind seit Inkrafttreten der Interbankenentgelte-Regulierung stark gestiegen, und zwar um 0,5 % (von 1,75 % auf 2,25 %) bzw. um 400–500 % (von 1 % auf 4–5 %).
- Wir verstehen, dass es zeitliche oder wertmäßige Beschränkungen für digitale Euro-Bestände von Händlern geben könnte.
- Alternativ sollte die vorgeschlagene kostenlose Umwandlung von digitalem Euro in Geschäftsbankgeld („Waterfall-Mechanismus“) durch eine kostenlose Umwandlung von Geschäftsbankgeld in digitalen Euro ("Negative Waterfall Mechanismus" ) ergänzt werden. Dies würde es Unternehmen ermöglichen, über Rückerstattungen hinaus digitale Euro-Zahlungen durchzuführen.
6. Vorhandene Infrastruktur nutzen: Skaleneffekte maximieren und gleichzeitig den Wettbewerb ermöglichen.
- Unserer Ansicht nach hat das digitale Euro-Design viel mit Konto-zu-Konto-Zahlungen aus dem privaten Sektor gemeinsam: Zahlungsterminals, NFC-Kernel, QR-Codes, Intermediäre, Zugang zu Clearing-/Abwicklungssystemen.
- Immer wieder stellen wir jedoch fest, dass Politiker, Banken und die Öffentlichkeit behaupten, der digitale Euro werde auf einer separaten, parallelen Infrastruktur laufen, was zu viel Doppelarbeit, Komplexität, geringerer Akzeptanz bei den Nutzern und höheren Kosten führen werde.
- Unsere Forderung: Wir fordern eine standardisierte, offene europäische Zahlungsinfrastruktur, die allen Beteiligten maximale Skaleneffekte (Netzwerkeffekte) ermöglicht und gleichzeitig privaten wie öffentlichen Anbietern die Nutzung dieser Infrastruktur erlaubt, um im Hinblick auf Funktionalität und Kosten-Nutzen-Verhältnis miteinander zu konkurrieren.
- Selbstverständlich erkennen wir die Notwendigkeit an, dass diese Infrastruktur widerstandsfähig sein muss und nicht zum nächsten zentralen Ausfallpunkt wird.
Aufruf zum Handeln
- Um das Potenzial des digitalen Euro auszuschöpfen, muss er so gestaltet und ermöglicht werden, dass er transparent, verbraucherorientiert und zweckmäßig für Händler ist.
- Wir fordern die europäischen Institutionen auf, unsere Forderungen in die Gesetzgebung und Gestaltung des digitalen Euro einfließen zu lassen, um dessen volles Potenzial auszuschöpfen und unzählige Chancen und Vorteile für die Bürger Europas zu schaffen.
- Wir fordern die Gesetzgeber auf, die Verhandlungen über den Rahmen für den digitalen Euro zeitnah abzuschließen, um die dringend benötigte Stabilität des europäischen Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Das vorliegende Papier spiegelt die Position des Handelsverbands Deutschland wider. Es handelt sich um eine deutsche Übersetzung des gemeinsamen Positionspapiers der Merchant Payments Coalition Europe, einer Vereinigung der europäischen Verbände EuroCommerce, Ecommerce Europe, EACT, IATA, Independent Retail Europe und SME United.
Weitere Informationen
>> HDE-Onepager zum Digitalen Euro
>> HDE-Position zum Digitalen Euro (April 2025)
