KUNO - Ein Konzept zur Verhinderung von EC-Kartenmissbrauch

   

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KUNO - Ein System zum Sperren von ec-Karten im Lastschriftverfahren

"KUNO" steht als Abkürzung für die "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen".  Es beschreibt ein System, welches das bei Kunden und Handel gleichermaßen beliebte Zahlungsmittel per Karte und Unterschrift sicherer macht. Die Daten einer bei der Polizei gemeldeten verloren gegangenen oder gestohlenen ec-Karte werden dabei von der Polizei an den Handel weitergegeben, sofern der Meldende dem zustimmt. Die Karte ist dann in den Kassen des Handels für Zahlungen mit Unterschrift (Elektronisches Lastschriftverfahren, ELV) gesperrt, ein Dieb hat also keine Chance mehr, mit der Karte bei Händlern einzukaufen, die an KUNO teilnehmen.

Das System wurde zuerst im August 2001 in der Polizeidirektion Dresden eingeführt. Dort konnte der Kartenmissbrauch im unterschriftsbasierten ec-Lastschriftverfahren innerhalb eines Jahres um über 80% gesenkt werden.

Aufgrund der guten Erfolge und einfachen technischen Realisierung wurde das Verfahren in den folgenden Jahren auch in anderen Städten eingeführt. Eine bundesweite Einführung scheiterte jedoch anfänglich an Vorbehalten in die Sicherheit der Kartenzahlung mit Unterschrift. Nach intensiven Gesprächen zwischen dem Handelsverband DEutschland (HDE) und der Innenministerkonferenz der Bundesländer konnte man sich jedoch auf eine bundesweite Einführung einigen. Mit dem EHI Retail Institut wurde zudem ein verlässlicher Partner gefunden, der die technische Umsetzung auf Seiten des Handels sowie die Weiterentwicklung des Systems übernahm. Der Pilot zur bundesweiten Einführung mit einer zentralen Plattform wurde im Februar 2006 in Stuttgart gestartet, in vielen Bundesländern folgten Testversuche.

Im neuen, bundesweiten KUNO-System kann ein Karteninhaber, dessen inländische ec-Karte verloren oder gestohlen wurde, zur Polizei gehen und dort eine Warnmeldung für den Handel abgeben. Ist die laufende Nummer der ec-Karte bekannt (die sogenannte "Kartenfolgenummer"), kann direkt nur die betroffene Karte gesperrt werden, ansonsten wird eine zeitlich befristete Kontensperre veranlasst.

Die Warnmeldung wird im bundesweiten "Intranet" der Polizei erfasst und dann in Kooperation mit dem HDE an das EHI, Köln, als Vertreter des Handels weitergeleitet. Das EHI leitet anschließend die Warnmeldung an alle angeschlossenen Händler und Netzbetreiber weiter. Dort können dann die ec-Karten entsprechend in Sperrlisten aufgenommen werden, so dass eine Zahlungstransaktion nicht mehr möglich ist.

Falls anfangs nur eine Kontensperre durchgeführt wurde, kann innerhalb von 30 Tagen auch eine Kartensperre durch eine Nachmeldung einer Kartenfolgenummer durchgeführt werden. Dies ist über die jeweilige Polizeidienststelle, über das Internet und per Telefon möglich.

Nach einer Pilotphase bis April 2006 wurde das System bundesweit eingeführt. Die Erfolge seitdem zeigen, dass die Sicherheit im kartengestützten Zahlungsverkehr deutlich erhöht werden konnte.

Hinweis für Handelsunternehmen:

Das System steht allen Händlern offen. Zu unterscheiden sind folgende Fälle, bei dem der Händler, der ELV nutzt, von der erhöhten Sicherheit durch KUNO profitiert:

  1. Sie haben mit der technischen ELV-Abwicklung einen Netzwerkbetreiber/Dienstleister beauftragt. In diesem Falle fragen Sie dort nach, ob er KUNO-Meldungen in seine Sperrdatei aufnimmt und fordern Sie dies ggf. ein.
  2. Sie betreiben ein eigenes ELV-System. In diesem Falle sollten Sie die KUNO-Sperrmeldungen in Ihr System aufnehmen oder eine Sperrliste mit KUNO-Meldungen aufbauen, wenn Sie noch keine Sperrmeldungen berücksichtigen. Wie Sie an KUNO teilnehmen können und von dem System profitieren, erfahren Sie beim EHI unter www.kuno-sperrdienst.de

 

Die Homepage von KUNO finden Sie unter www.kuno-sperrdienst.de
Hier finden Sie weitere Informationen und FAQ´s zum System

"Informationen zum sicherheitsbewussten Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln für Gewerbetreibende und das Kassenpersonal" finden Sie in einem Merkblatt, das gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalprävention erarbeitet wurde

 Download
(100 KB)

Plakat und Flyer der Begleitkampagne zu KUNO
Es wird u.a. darauf hingewiesen, dass bei Verlust der EC-Karte diese bei Polizei und der Bank gesperrt werden soll.
Alle Materialien sind erhältlich unter
www.polizei-beratung.de


>> Pressemeldung vom 1. März 2007

>> weitere Infos für Verbände (nur mit Passwort)