Entgelte im electronic cash-System müssen sinken

„Immer mehr Kunden wollen mit der EC-Karte zahlen, im vergangenen Jahr wurden bereits über 20 Prozent des Umsatzes mit dem PIN-Verfahren bezahlt. Der Handel hat also kaum eine Wahl und muss die geforderten Gebühren zahlen, wenn er den Kunden die Kartenzahlung anbieten will. Dafür fallen Kosten von 0,3 Prozent des Umsatzes, mindestens jedoch acht Cent je Zahlung an. Dies ist heute nicht mehr zeitgemäß, die Gebühren müssen sinken“, so Binnebößel weiter. Der HDE setzt nun darauf, dass durch die Untersuchungen des Kartellamtes die Bereitschaft innerhalb der Kreditwirtschaft steigt, ein neues Gebührensystem zu entwickeln. Binnebößel: „Zwar sind bereits erste Zugeständnisse erfolgt, beispielsweise könnten Händler die Gebühren an die Kartenzahler weitergeben. Allerdings ist dies nur für wenige Unternehmen eine realistische Option. Auch die in den Händlerbedingungen geschaffene Möglichkeit, über die Entgelte zu verhandeln, sehen wir eher kritisch, denn wenn überhaupt, können nur wenige Handelsunternehmen tatsächlich auf Augenhöhe mit den Banken verhandeln.“ In diesem Zusammenhang sei es umso wichtiger, dass das elektronische Lastschriftverfahren ELV aufrechterhalten bleibe. Das Verfahren mit Unterschrift und Karte basiere ebenfalls auf der EC-Karte und biete bislang die einzig mögliche konkurrenzfähige Alternative zur PIN-Variante.