Abschaltung der Magnetstreifenautorisierung für ec-Kartenzahlungen mit PIN (girocard)
18.222.163.231Worum geht es?
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in einer Pressemeldung vom 7. Februar 2013 mitgeteilt, dass „in Kürze alle Bezahltransaktionen mit girocard und PIN (electronic cash) und alle Bargeldabhebungen mit girocards im Deutschen Geldautomatensystem ausschließlich über den Chip bearbeitet werden“. Nach bestätigten Meldungen soll ab dem 25. Februar 2013 der Magnetstreifen auf den Bankkarten durch die Kreditwirtschaft für girocard-Transaktionen „abgeschaltet“ werden. Damit entfällt die Möglichkeit, im Falle von Chip-Lesefehlern bei ec-Kartenzahlungen mit PIN-Eingabe auf Autorisierung über die Magnetstreifendaten zurückzugreifen (sogenanntes Fallback). Eine Zahlung mit dem PIN-Verfahren wäre dann nicht mehr möglich.
Die Deutsche Kreditwirtschaft will mit der Abschaltung des Magnetstreifens die sogenannte EMV-Migration abschließen, um die Sicherheit von girocard-Zahlungen zu erhöhen. Beim EMV-Standard handelt es sich um einen Branchenstandard, der sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass entsprechende Chips auf Karten nicht kopierbar sind. Nach Experten-Ansicht bringt die Abschaltung aktuell jedoch nicht mehr Sicherheit, da sich an der Kartenarchitektur zunächst nichts ändert, die Kartendaten sind weiterhin technisch auslesbar; Doubletten mit Magnetstreifen können in manchen Ländern weiterhin missbräuchlich eingesetzt werden.
Welche Auswirkungen hat die Abschaltung?
Entwarnung gibt es zunächst für alle Anwendungen im Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV). Zahlungen mittels ec-Karte und Unterschrift sind nicht betroffen, hier kann der Magnetstreifen weiterhin wie gewohnt genutzt werden, solange Karten hiermit ausgestattet sind.
Probleme gibt es nur dann, wenn der Chip nicht gelesen werden kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig und bislang nicht umfänglich geklärt. Fehlbedienungen, defekte Chipkarten oder defekte oder verschmutzte Leseeinheiten in den Terminals sind Beispiele. Bislang wurde in diesen Fällen auf den Magnetstreifen zurückgegriffen, um eine Autorisierung der Zahlungen mit PIN doch noch zu ermöglichen.
Es ist damit zu rechnen, dass es bei ec-Kartenzahlungen mit PIN ab dem 25. Februar 2013 zu erhöhten Abweisungen kommt. Über die Anzahl der Fälle kann derzeit allerdings nur spekuliert werden.
Was ist zu tun?
Der HDE hat zuletzt um eine erneute Verschiebung des Abschalttermins gebeten mit dem Hinweis, dass es nach wie vor zu Problemen beim Lesen des Chips kommt. In solchen Fällen könne der Fallback auf den Magnetstreifen helfen, damit der Kunde trotz defektem Chip an der Kasse bezahlen kann. Dieses Ansinnen wurde trotz verschiedener Gespräche mit den Verbänden der Kreditwirtschaft abgelehnt mit der Begründung, dass die Wirtschaft in den vergangenen Jahren ausreichend Zeit zur Umstellung hatte.
Handelsunternehmen und Kunden müssen sich daher bei Nichtautorisierung der girocard über alternative Zahlverfahren wie Barzahlung einigen.
Grundsätzlich kann es auch sinnvoll sein, auf ELV-Zahlungen umzustellen, da hier weiterhin der Magnetstreifen genutzt werden kann. Damit könnten evtl. defekte Chips umgangen werden. Händler können sich hierzu an ihre Netzbetreiber wenden. ELV-Zahlungen sind allerdings mit einem Rücklastschriftrisiko verbunden, das in die Überlegungen einbezogen werden sollte. Einige Netzbetreiber bieten allerdings den Ankauf von Rücklastschriftforderungen an.
Möglich wäre auch ein Notfall-ELV, das ebenfalls vom Netzbetreiber eingerichtet werden müsste. In diesen Fällen erhält das Kassenpersonal die Möglichkeit, trotz vorheriger Abweisungen eine ELV-Transaktion abzuwickeln, die jedoch i.d.R. auf eigenes (Ausfall-) Risiko des Händlers erfolgt. Zumindest könnte hier die Abwicklung an der Kasse gesichert werden.
Wenn ein Terminal alle ec-Karten Zahlungen mit PIN trotz ordnungsgemäßer Bedienung ablehnt, könnte ein technischer Defekt des Terminals die Ursache sein. Hier empfiehlt sich in Abstimmung mit dem Netzbetreiber ein Terminalaustausch.
Die Netzbetreiber selbst könnten möglicherweise durch individuelle Vereinbarungen mit Verbänden der Kreditwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Magnetstreifenautorisierung für bestimmte Geräte oder Konstellationen erreichen. In diesen Fällen informiert der Netzbetreiber die betroffenen Kunden.
Fazit
Aktuell fehlen dem HDE Erfahrungswerte, wie oft es bei der Autorisierung über Chip zu Problemen kommt. Sollte die Fallback-Rate im Handel sehr hoch sein, sollten Netzbetreiber und Kreditwirtschaft alles dafür tun, dass Kunden ihren Einkaufswagen nicht stehenlassen müssen. Für betroffene Händler ist zunächst der Netzbetreiber der erste Ansprechpartner bei der Suche nach der Ursache bei auftretenden Problemen.
Für Händler ist es schwer gegenüber ihren Kunden zu argumentieren, wenn eine Karte abgelehnt wird, da der Grund der Ablehnung nicht eindeutig ersichtlich ist. Kunden, die zuvor per ELV bezahlt haben, verstehen meist nicht, dass die gleiche Karte beim nächsten Zahlvorgang abgelehnt wird. Daher bleibt nur ein allgemeiner Hinweis auf die Abschaltung der Magnetstreifenautorisierung durch die Kreditwirtschaft.
Quellenangabe: Pressemeldung der Deutschen Kreditwirtschaft vom 7.2.2013
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/pressemitteilungen/volltext/backpid/26/article/umstellung-auf-den-chip-auf-der-zielgeraden.html