Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift: Kreditwirtschaft gefordert

2. Mai 2012

„Das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift wird in Deutschland auch im europäischen Zahlungsraum SEPA weiterhin möglich sein. Denn mit dem letzte Woche im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist das Bezahlverfahren zunächst bis ersten Februar 2016 gesichert“, so der Zahlungsexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), Ulrich Binnebößel. Entscheidend sei jetzt aber, dass die Politik im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren dem Druck der Kreditwirtschaft nicht nachgebe.

Binnebößel betonte die Wichtigkeit des Weiterbetriebs des Bezahlverfahrens mit EC-Karte und Unterschrift (ELV) auch unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten. „Das ELV ist heute der einzige direkte Konkurrent zum bankeneigenen Wettbewerbsprodukt Girocard, das für die Händler mit hohen Gebühren belegt ist. Derzeit nutzt der Handel beide Verfahren.“ Es sei entscheidend, mit dem ELV ein bankenunabhängiges Verfahren auch über 2016 hinaus zu erhalten.

„Wir gehen davon aus, dass sich die Deutsche Kreditwirtschaft auf die auch aus der Politik laut werdenden Forderungen eingeht und die Voraussetzungen für ein dem ELV vergleichbares System schafft. Die Übergangsfrist bis 2016 sollte nun genutzt werden, um gemeinsam mit dem Handel an einem entsprechenden Verfahren zu arbeiten. Der Handel steht dafür bereit“, so Binnebößel.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Gesetzesbegründung zu § 7c, in der es wörtlich heißt: „Die … geschaffene Übergangsbestimmung soll daher auch dazu dienen, dass die betroffenen Wirtschaftskreise den Zeitraum bis zum 1. Februar 2016 für die Entwicklung eines Nachfolgeprodukts für ELV auf Basis der SEPA-Lastschrift nutzen. Es ist Aufgabe … insbesondere der Deutschen Kreditwirtschaft, die Entwicklung eines solchen Produkts aktiv voranzutreiben.“


Weitere Informationen:

BMF-Pressemeldung vom 25.4.2012
BMF-Pressemeldung vom 25.4.2012
Gesetzentwurf