SEPA: Nur das Notwendigste regeln
25. Mai 2011
„Aus Sicht der Nutzer und Verbraucher können wir mit dem derzeitigen Stand der SEPA-Arbeiten nicht zufrieden sein. Von den versprochenen Zielen mehr Wettbewerb und Kosteneinsparungen für Wirtschaft und Verbraucher sind wir weit entfernt“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE zum aktuellen Stand des SEPA-Prozesses, der zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum führen soll. Auf dem Bundesbank-Symposium am Montag in Frankfurt/Main mahnte der HDE-Chef, dass die Kreditwirtschaft bei der Standardisierung des unbaren Zahlungsverkehrs zu wenig auf die Bedürfnisse des Handels eingehe. So sei es nach wie vor ein Rätsel, wie die propagierten Einsparungen von 123 Milliarden Euro in sechs Jahren erzielt werden könnten. Bislang stehe nur fest, dass effiziente und kostengünstige Zahlungssysteme wie das deutsche elektronische Lastschriftverfahren ELV Gefahr laufen, in der Standardisierung unterzugehen. Genth: „Die seit über einem Jahr angebotene SEPA-Lastschrift wird aus guten Gründen in Deutschland kaum genutzt. Durch eine Verordnung soll nun Zwang ausgeübt werden, auf die neuen Verfahren zu wechseln. Für mich ist das eine verkehrte Welt. SEPA ist längst in einer Phase, bei der es nicht mehr um Zielerreichung geht, sondern einfach nur ein Abschluss gefunden werden soll, koste es, was es wolle.“Der HDE-Chef mahnte die Politik, sich nicht einspannen zu lassen, um die kreditwirtschaftlichen Standards zur gesetzlichen Grundlage zu machen. Vielmehr müssten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf das Allernotwendigste beschränken. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise der Name des Zahlers bei einer Lastschrift als notwendiges Datum gesetzlich verordnet werden soll. Selbst die Banken prüfen bei der Abwicklung einer Lastschrift nur die Kontonummern und nicht mehr den Namen, da er zu fehleranfällig ist und keine ausreichende Authentifizierung gibt.
Ein ‚Pflichtfeld Name’ würde allerdings ELV verhindern, da dieser nicht elektronisch aus der Bankkarte auslesbar ist." Genth mahnte daher, dass die geplante Verordnung über technische Mindestanforderungen bei Überweisungen und Lastschriften nur die wirklich notwendigen Regelungen festschreiben soll: „Alles Weitergehende würde den Wettbewerb unnötig einschränken.“