SEPA-Verordnung: Lastschriftverfahren muss bleiben
5. Januar 2011
Scharfe Kritik übte jetzt der Handelsverband HDE daran, dass die EU-Kommission ein Enddatum für das deutsche Lastschriftverfahren (EC-Karte plus Unterschrift) vorgeschlagen hat. „Ein gesetzliches Enddatum führt dazu, dass in eine Technik mit Verfallsdatum nicht mehr investiert wird und damit der Wettbewerb um das effizienteste Zahlungssystem verhindert wird“, sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.Die europäischen Bezahlverfahren (SEPA) bekämen gegenüber dem ELV automatisch einen ungerechtfertigten Vorteil, sollte es bei dem vorgestellten Entwurf bleiben.„Die Kommission hat sich instrumentalisieren lassen. Wir sind enttäuscht, dass sie von ihrem ursprünglichen Ziel einer nachfragegetriebenen Überführung der alten Systeme abgewichen ist“, so Genth. So würden nun die technischen Vorgaben der europäischen Kreditwirtschaft in ein Gesetz gegossen. Nach Artikel 4 Absatz 1b müsse zudem ein künftiges lastschriftbasiertes Zahlungssystem ´eine Mehrheit der Zahlungsdienstleister aus einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten` repräsentieren. „Damit wird ein Monopol für die Europäische Bankenorganisation EPC geschaffen. Newcomer mit innovativen Zahlungsprodukten haben keine Chance.“
Durch die neue Verordnung würden Wettbewerb und Innovationen nur gestattet, wenn es die Banken wollen. Genth kritisierte die offensichtliche Ablehnung des in Deutschland beliebten Bezahlens mit Karte und Unterschrift. „Es gibt in dem Verordnungsentwurf einen ´ELV-Paragraphen`, der verhindern soll, dass das elektronische Lastschriftverfahren, bei dem die Banken vergleichsweise wenig profitieren, im SEPA-Zeitalter überleben kann. Wir fordern daher eine dauerhafte Ausnahmeregelung, die sicherstellt, dass das ELV so lange in seiner jetzigen Form weiter betrieben werden kann, bis die Kreditwirtschaft auch in unseren Augen eine adäquate Alternative nach SEPA-Standards bereitstellt“