Vertreter des ELV-Forums waren zu Gast bei einer Sitzung der ad-hoc-Arbeitsgruppe ‚Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)’ der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis). Gastgeber war das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. „Ziel war es, die anzuwendenden datenschutzrechtlichen Maßstäbe für die Gestaltung des Zahlungssystems ELV zu erörtern“, sagte heute in Berlin Ulrich Binnebößel, Sprecher des ELV-Forums. „Der Termin diente dem Einstieg in das Thema und der Herstellung eines Informationsgleichstandes. Es wurden die einzelnen Verfahrensarten des ELV angesprochen wie zum Beispiel die Abtretung der Forderung an den Netzbetreiber und die daraus resultierenden notwendigen Datenspeicherungen, verbunden mit der entsprechenden Verbraucherinformation. Das ELV-Forum will nun Vorschläge für praktikable Lösungen einbringen, die insbesondere der Verbraucheraufklärung dienen und diese in die Lage versetzen sollen, die Vorgänge zu verstehen und ein bewusstes Handeln bei der Zahlung zu ermöglichen.“