Zahlterminals müssen auf Chip-Technik umgestellt werden

24. Februar 2010

ZKA drängt auf Umstellung zum festgelegten Zeitpunkt

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat eine Verschiebung des Endtermins zur Umstellung der Zahlungsterminals im Handel auf die EMV-Technik abgelehnt. Der HDE hatte wegen des Chip-Fehlers auf vielen EC-Karten zu Beginn des Jahres eine Verschiebung des Umstellungstermins gefordert.
In seiner Berichterstattung mahnt der ZKA nun den Handel, rechtzeitig auf den bevorstehenden Umstellungstermin auf die neue Technik zu reagieren.

Im Einzelnen muss nach den Vorgaben des ZKA jedes im Handel genutzte Zahlungsterminal bis zum 30. Juni 2010 die Vorgaben des sogenannten Technischen Anhanges 7.0 erfüllen. Dabei ist insbesondere die Umstellung auf die Nutzung der Spur 2 des Magnetstreifens der Karte erforderlich. Die Vorgabe sieht weiterhin vor, dass bis zum Jahresende alle Terminals vollständig auf die EMV-Technik umgestellt sein müssen, d.h. ab diesem Termin muss spätestens der Chip ausgelesen werden, um eine Girocard-Transaktion auszulösen.

Was muss der Händler tun?
Für den einzelnen Händler bedeutet die notwendige Umstellung zunächst nur, dass sein Netzbetreiber auf ihn zukommen wird, um die erforderliche Umstellung abzustimmen. Die Umrüstung selbst wird durch den Netzbetreiber ausgeführt. Dabei kann bei neueren Terminals ein Softwareupdate eingespielt werden. Einige alte Geräte müssen gegen neue Geräte getauscht werden.
Sollte der Händler sein Gerät erst nach dem 1. Oktober 2009 bekommen haben, ist eine Umrüstung nicht erforderlich, da die Geräte bereits den Standard erfüllen. Nähere Informationen gibt aber in jedem Fall der eigene Netzbetreiber.

Wichtig ist jedoch für die Händler, deren Terminal mit der Kasse verbunden ist, dass Sie sich zuvor vom Hersteller des Kassensystems eine Freigabe für den sogenannten Technischen Anhang 7.0 (TA 7.0) bestätigen lassen. Erst dann kann ein Update bzw. Austausch durch den Netzbetreiber erfolgen.
Wenn es sich jedoch um ein sogenanntes Stand Alone-Terminal handelt (Betrag wird in Kasse und Terminal jeweils getrennt eingegeben, keine Verbindung untereinander), ist eine Abstimmung nicht erforderlich. Bei Unsicherheiten in diesem Punkt hilft ebenfalls der eigene Netzbetreiber.

Welche Auswirkungen sind beim Lastschriftverfahren zu erwarten?
Zunächst ist die Funktion des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) nicht betroffen. Die Netzbetreiber werden das Terminal nötigenfalls entsprechend umprogrammieren, dass der Magnetstreifen weiterhin ausgelesen werden kann. Dieser wird bis auf weiteres auch auf den Bankkarten enthalten sein, so dass eine Abwicklung von ELV-Transaktionen weiter möglich ist. Um sicher zu gehen, kann der Händler eine entsprechende Aussage für sein Terminal von seinem Netzbetreiber einholen.

Langfristig ist damit zu rechnen, dass EC-Karten auf den Markt kommen, die keinen Magnetstreifen mehr besitzen. Unter Mitwirkung des HDE hat sich daher das ELV-Forum gegründet (www.elv-forum.de), das entsprechende Spezifikationen ausarbeiten will, damit eine ELV-Transaktion auch über die Informationen auf dem Chip erfolgen kann. Alle bedeutenden Netzbetreiber sind in die Arbeiten eingebunden bzw. werden über die Fortgänge unterrichtet. Für Händler, die ELV in Eigenregie abwickeln, werden die Spezifikationen demnächst beim ELV-Forum abrufbar sein.