Kreditwirtschaft stellt POZ-Verfahren Ende 2006 ein

Oktober 2004  

Kreditwirtschaft stellt POZ-Verfahren Ende 2006 ein

Zum 31. Dezember 2006 stellt die deutsche Kreditwirtschaft das POZ-Verfahren ein. Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des ZKA:

Pressemeldung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA):

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft werden zum 31. Dezember 2006 das bargeldlose Bezahlverfahren POZ (Point-of-Sale ohne Zahlungsgarantie) einstellen. Die deutsche Kreditwirtschaft reagiert hiermit auf die geringe und rückläufige Nachfrage des Handels nach dem POZ-Verfahren. Das Angebot der Kreditwirtschaft wird sich künftig auf die sicheren Bezahlverfahren electronic cash und GeldKarte konzentrieren.

Beim POZ-Verfahren bezahlen Kunden mit der Debitkarte (ec- und Bankkundenkarten) in Kombination mit der Unterschrift. Im Hintergrund erfolgt während des Bezahlvorganges eine Abfrage bei dem kartenausgebenden Kreditinstitut. Ist die Karte nicht als gesperrt gemeldet, wird eine Lastschrift erstellt. Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung von seinem Girokonto. Die Zahl der Transaktionen und Umsätze dieses Anfang der 90er Jahre ins Leben gerufenen Verfahrens ist im Jahr 2003 um 2,5 Prozent zurückgegangen. Das electronic cash-Verfahren, das auf Debitkarte und PIN basiert, hat mit sieben Prozent einen doppelt so hohen Marktanteil und verzeichnet aktuell mit Transaktionszuwächsen von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat die höchste Wachstumsrate der kartengestützten Bezahlverfahren.

Mit der Einstellung des POZ-Verfahrens erreicht die Kreditwirtschaft eine klare Positionierung der Bezahlverfahren auf Basis der Debitkarte. Dem Bezahlverfahren des Handels steht dann das in Sachverständigengutachten als sicher eingestufte electronic cash-Verfahren gegenüber. Der ZKA liegt damit auf der gleichen Linie mit der Forderung der Innenministerkonferenz, zur Verhinderung von Missbrauch im Handel nur noch PIN-gestützte Verfahren zu verwenden.

Die Einstellung von POZ wird jedoch keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der übrigen Systeme haben. Händler, die heute POZ nutzen, können sich sowohl für das kreditwirtschaftliche Verfahren electronic cash als auch für elektronische Lastschriftverfahren des Handels entscheiden. Um einen langfristigen Übergang zu ermöglichen, haben sich Handel und Kreditwirtschaft darauf verständigt, das POZ-Verfahren erst zum 31. Dezember 2006 zu beenden. Das Bundeskartellamt hat bereits zugestimmt.

Quelle: www.zka.de