Banken stellen POZ-Verfahren ein: Nutzer sollten handeln
18.118.140.785. September 2006
Banken stellen POZ-Verfahren ein: Nutzer sollten handeln
Der zentrale Kreditausschuss (ZKA),
ein Gemeinschaftsausschuss des Bankensystems, hat bereits im
Oktober 2004 bekannt gegeben, dass zum 31. Dezember 2006 das
sogenannte POZ-Verfahren eingestellt werden soll (Bericht hier... ).
Händler, die noch POZ (Zahlung per EC-Karte und Unterschrift
bei Abgleich einer Sperrdatei der Banken) nutzen, sollten sich mit
ihrem Netzbetreiber in Verbindung setzen und rechtzeitig auf
alternative Verfahren umstellen. Dabei bieten sich verschiedene
Möglichkeiten an. Beachtenswert scheint in diesem Zusammenhang
auch die Umstellung auf ein Mischverfahren, bei dem bis zu einem
festgelegten Limit die Zahlung über das elektronische
Lastschriftverfahren (ELV) abwickelt wird, darüber hinaus aber
das zahlungsgarantierte EC-Cash System der Banken zur Anwendung
kommt. Informationen über die verschiedenen Varianten erhalten
Nutzer von ihrem jeweiligen Netzbetreiber/Terminalbetreiber. Bei
notwendigen Umstellungen sollte auch nach entsprechenden
Sonderkonditionen gefragt werden, da es sich um technisch bedingte
Maßnahmen handelt.