Banken stellen POZ-Verfahren ein: Nutzer sollten handeln

5. September 2006

Banken stellen POZ-Verfahren ein: Nutzer sollten handeln

Der zentrale Kreditausschuss (ZKA), ein Gemeinschaftsausschuss des Bankensystems, hat bereits im Oktober 2004 bekannt gegeben, dass zum 31. Dezember 2006 das sogenannte POZ-Verfahren eingestellt werden soll (Bericht  hier... ).
Händler, die noch POZ (Zahlung per EC-Karte und Unterschrift bei Abgleich einer Sperrdatei der Banken) nutzen, sollten sich mit ihrem Netzbetreiber in Verbindung setzen und rechtzeitig auf alternative Verfahren umstellen. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Beachtenswert scheint in diesem Zusammenhang auch die Umstellung auf ein Mischverfahren, bei dem bis zu einem festgelegten Limit die Zahlung über das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) abwickelt wird, darüber hinaus aber das zahlungsgarantierte EC-Cash System der Banken zur Anwendung kommt. Informationen über die verschiedenen Varianten erhalten Nutzer von ihrem jeweiligen Netzbetreiber/Terminalbetreiber. Bei notwendigen Umstellungen sollte auch nach entsprechenden Sonderkonditionen gefragt werden, da es sich um technisch bedingte Maßnahmen handelt.