HDE prüft Beschwerde wegen Interchange-Gebühr
18.116.23.597. September 2005
HDE prüft Beschwerde wegen Interchange-Gebühr
In England urteilte gestern die britischen Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading, dass die von Mitgliedsbanken des Kreditkartenunternehmens Mastercard 2000 bis 2004 erhobenen Interchange-Gebühren gegen britisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Dazu erklärte heute in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE):
Dies ist eine bemerkenswerte Entscheidung der britischen Kartellbehörde, die uns sehr gelegen kommt. Hier zeichnet sich eine Entwicklung ab, die im Ergebnis auch in Deutschland Visa und Mastercard dazu zwingen könnte, ihre Interchange-Gebühren deutlich abzusenken.
Der HDE prüft derzeit; Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die Interchange-Gebühren im deutschen Kreditkartengeschäft einzulegen. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob das Urteil der britischen Wettbewerbsbehörde auch auf den deutschen Markt übertragen werden kann. Neben den Handelsunternehmen ist vor allem auch die deutsche Hotellerie an dieser Frage sehr interessiert.
Allein in Deutschland zahlt
der Einzelhandel jedes Jahr etwa 250 Millionen Euro an
Interchange-Gebühren. Die Interchange-Gebühren
müssen die Händler an die Mitgliedsbanken der
Kreditkartenunternehmen für jede Transaktion mit den
Kreditkarten bezahlen. Derzeit beträgt der Gebührensatz
zwischen 1,5 und 1,7 Prozent (im Lebensmittelbereich 0,7 Prozent)
an der getätigten Transaktion. Diese Höhe wird einseitig
von der Kreditkartenwirtschaft festgelegt und der Handel kann
darüber nicht verhandeln.