HDE prüft Beschwerde wegen Interchange-Gebühr

7. September 2005

HDE prüft Beschwerde wegen Interchange-Gebühr

In England urteilte gestern die britischen Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading, dass die von Mitgliedsbanken des Kreditkartenunternehmens Mastercard 2000 bis 2004 erhobenen Interchange-Gebühren gegen britisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Dazu erklärte heute in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE):

Dies ist eine bemerkenswerte Entscheidung der britischen Kartellbehörde, die uns sehr gelegen kommt. Hier zeichnet sich eine Entwicklung ab, die im Ergebnis auch in Deutschland Visa und Mastercard dazu zwingen könnte, ihre Interchange-Gebühren deutlich abzusenken.

Der HDE prüft derzeit; Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die Interchange-Gebühren im deutschen Kreditkartengeschäft einzulegen. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob das Urteil der britischen Wettbewerbsbehörde auch auf den deutschen Markt übertragen werden kann. Neben den Handelsunternehmen ist vor allem auch die deutsche Hotellerie an dieser Frage sehr interessiert.

Allein in Deutschland zahlt der Einzelhandel jedes Jahr etwa 250 Millionen Euro an Interchange-Gebühren. Die Interchange-Gebühren müssen die Händler an die Mitgliedsbanken der Kreditkartenunternehmen für jede Transaktion mit den Kreditkarten bezahlen. Derzeit beträgt der Gebührensatz zwischen 1,5 und 1,7 Prozent (im Lebensmittelbereich 0,7 Prozent) an der getätigten Transaktion. Diese Höhe wird einseitig von der Kreditkartenwirtschaft festgelegt und der Handel kann darüber nicht verhandeln.