Handel begrüßt polnische Entscheidung gegen Interchange-Gebühren
18.117.75.21810. Januar 2007
Handel begrüßt polnische Entscheidung gegen Interchange-Gebühren
PdH BERLIN ¿ Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete heute in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) die Entscheidung der polnischen Kartellbehörde (UOKIK) gegen die umstrittenen Interbankenentgelte bei Abwicklung von Kreditkartenumsätzen. "Damit ist eine weitere Hürde im gemeinsamen Kampf gegen die aktuelle Praxis der Interchange-Gebühren genommen. Das Urteil fördert faire und transparente Entgelte und einen erhöhten Wettbewerb auf dem europäischen Kreditkartenmarkt zu Gunsten von Verbrauchern und Händlern", so HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel.
Die polnische Kartellbehörde hatte mit ihrer Entscheidung eine unmittelbare Beendigung der Absprache von 20 Banken über die Höhe der Interchange-Gebühren innerhalb der Visa und MasterCard-Systeme angeordnet. Diese Absprache stelle einen unmittelbaren Verstoß gegen polnisches und europäisches Wettbewerbsrecht dar. Einzelhändler sollten nach Ansicht der Behörde lediglich für die Kosten der Kartentransaktion aufkommen. Die teilnehmenden Banken wurden zu einer Geldbuße von umgerechnet 41 Millionen Euro verurteilt. ¿Die polnische Entscheidung kann zum Signal für andere europäische Länder werden, in denen derzeit ebenfalls entsprechende Beschwerdeverfahren laufen. Der deutsche Einzelhandel hofft, dass das Bundeskartellamt das jetzt ergangene Urteil zum Anlass nimmt, ebenfalls aktiv zu werden¿, sagte Wenzel. Das Urteil in Polen setze eine nicht unerhebliche Reihe von ähnlich gelagerten Entscheidungen auf nationaler Ebene fort. So sei unter anderem in Australien, den Niederlanden, Spanien und Großbritannien die Praxis der Interchange-Gebühren bemängelt worden. Auch die Europäische Kommission habe sich in ihrem ergänzenden Beschwerdeschreiben im MasterCard-Verfahren gegen die Interchange-Gebühren ausgesprochen.
Interchange-Gebühren werden
bei jeder Kartentransaktion von der Händlerbank an die
kartenausgebende Bank gezahlt. Diese Gebühren machen etwa 80
bis 90 Prozent der so genannten ¿merchant service
charge¿ aus, also der Gebühren, welche der
Einzelhändler an seine Bank für die Akzeptanz einer
Kreditkarte entrichtet. Im Rahmen dieser Praxis wird insbesondere
bemängelt, dass die Gebühren weder transparent noch
für die Einzelhändler verhandelbar sind.
Quellen:
http://www.uokik.gov.pl/en/press_office/press_releases/art72.html
http://www.pohid.pl/default.asp?show=page&id=2635
http://www.eurocommerce.be/content.aspx?PageId=40729