Kommission stellt erhebliche Wettbewerbsschranken in Zahlungskartenbranche fest
3.141.7.16531. Januar 2007
Kommission stellt erhebliche Wettbewerbsschranken in Zahlungskartenbranche fest
Die EU-Kommission stellte heute ihren Abschlussbericht zur Untersuchung des Retail-Bankgeschäftes vor. Bestandteil dieser Untersuchung war auch der europäische Zahlungskartenmarkt. Hier stellte sie erhebliche Wettbewerbsschranken fest. Mit diesem Abschlussbericht wird deutlich, dass auch in Deutschland die Hoffnung auf Erfolg der Beschwerde des HDE und anderer Organisationen gegen Visa und Mastercard besteht (HDE-Beschwerde).
Presseerklärung des
Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE):
(31. Januar 2007)
EU für mehr Wettbewerb
im Zahlungskartenmarkt
PdH BERLIN ¿ ¿Mit ihrem endgültigen Bericht zum
Retailbanking hat die EU-Kommission heute den
wettbewerbsverzerrenden Aktivitäten von
Kreditkartenunternehmen und Banken eine deutliche Schranke gesetzt.
Dies sind gute Nachrichten sowohl für die Verbraucher als auch
für die Händler¿, begrüßte in Berlin
Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des
Deutschen Einzelhandels (HDE), den von der Europäischen
Kommission vorgelegten Abschlussbericht über die sektorielle
Untersuchung möglicher Wettbewerbsverstöße im
Endkundengeschäft der Banken. ¿Mit dem Abschlussbericht
der Kommission sind sowohl Verbraucher als auch Händler einer
fairen und transparenten Entgeltpraxis sowie einem erweiterten
Wettbewerb auf dem europäischen Kreditkartenmarkt ein
großes Stück näher gekommen. Jetzt gilt es
sicherzustellen, dass auch auf dem deutschen Kreditkartenmarkt
diese Erkenntnisse umgesetzt werden¿, so Wenzel.
Ebenso wie bereits in ihrem im April 2006 veröffentlichten
Zwischenbericht prangert die Kommission nun die künstlich
hochgehaltenen Gebühren an sowie die derzeit angewandten
Marktpraktiken, die Wettbewerbern den freien Zugang zum Markt
verwehren. Insbesondere Zugangsbeschränkungen und
Preisabsprachen im allgemeinen und die so genannten
Interbankenentgelte (Gebühren, die von Händlerbanken an
die kartenausgebenden Banken zu entrichten sind) werden als
Bereiche genannt, in denen angesichts des mangelhaften
grenzüberschreitendem Wettbewerbs Handlungsbedarf besteht.
Dabei wird sogar die Verhängung potenzieller Strafen zur
Durchsetzung als geeignetes Mittel in Betracht gezogen. ¿Die
Kommission hat recht mit ihrer Kritik, dass in Europa die
Einzelhandelsverkäufe quasi ¿besteuert¿ werden.
Denn die Banken stellen den Einzelhändlern für jeden
Zahlungsvorgang mit Zahlungskarten eine Gebühr in
Rechnung¿, sagte Wenzel. Dies treibe nach Berechnungen der EU
die Einzelhandelspreise um bis zu 2,5 Prozent in die Höhe und
verschärfe die Auswirkungen rigider Marktstrukturen.
Der Abschlussbericht der Kommission bestätige die allgemeine
Stoßrichtung der Kommission gegen Wettbewerbsverzerrungen im
Bankengeschäft. Derzeit untersuche die Kommission ebenfalls
die Interchange-Gebührenpraktiken von MasterCard im Rahmen
einer kartellrechtlichen Beschwerde. Außerdem sei eine erneute
Überprüfung von VISA in dieser Hinsicht vor Jahresende
nicht unwahrscheinlich. Der HDE selbst habe im Januar 2006 eine
Kartellbeschwerde gegen die Interchange-Gebühren der
Kreditkartenorganisationen Visa und Mastercard beim
Bundeskartellamt eingereicht.
Folgende Punkte stellte die
Kommission zu Zahlungskarten fest:
(Pressemeldung vom 31. Januar 2007,
s.u.)
- Die stark konzentrierten Märkte in vielen Mitgliedstaaten - insbesondere im Bereich des Erwerbs von Zahlungskarten - könnten es etablierte Banken ermöglichen, den Eintritt neuer Marktteilnehmer zu verhindern und hohe Kartengebühren zu berechnen.
- In der EU bestehen große Unterschiede bei den Händlergebühren. So müssen Unternehmen in Mitgliedstaaten mit hohen Gebühren den Banken drei bis vier Mal mehr von ihrem mit Kartenverkäufen erzielten Umsatz zahlen als Unternehmen in Mitgliedstaaten mit niedrigen Gebühren.
- In der EU bestehen große Unterschiede bei den Interbanken- Abwicklungsgebühren, die sich möglicherweise nicht in vollem Maße in geringeren Gebühren für die Karteninhaber niederschlagen. Die Kommission tritt nicht für die Abschaffung der Abwicklungsgebühren ein, aber ihre Handhabung in einigen Zahlungsnetzen gibt Anlass zu Bedenken.
- Die hohe und dauerhafte Rentabilität ¿ insbesondere bei der Kartenausstellung ¿ lässt darauf schließen, dass die Banken in einigen Mitgliedstaaten über eine erhebliche Marktmacht verfügen und den Unternehmen und Kunden hohe Kartengebühren aufzwingen könnten.
- Es bestehen Regeln und Praktiken, die den Wettbewerb im Retailgeschäft abschwächen, zum Beispiel die Berechnung einer durchschnittlichen Pauschale bei den Händlergebühren und das Verbot, Preisaufschläge zu erheben.
- Die unterschiedlichen technischen Standards hindern viele Dienstleistungsanbieter daran, EU-weit effizient zu arbeiten.
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