Handel begrüßt MasterCard-Urteil der EU-Kommission

19. Dezember 2007

Handel begrüßt MasterCard-Urteil der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat heute im Beschwerdeverfahren gegen die Interbankenentgelt-Praktiken des Kreditkartenanbieters MasterCard entschieden. Sie untersagte die zwischen kartenausgebender Bank und Händlerbank üblichen Interbankenentgelte für alle grenzüberschreitenden Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum. Hierzu erklärte in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Genth:

Die derzeitigen Gebührenpraktiken von MasterCard beim Interbankenentgelt sind wettbewerbswidrig. Diese Entscheidung der Kommission dürfte dem Einzelhandel in Europa große Erleichterung verschaffen. Händler leiden erheblich unter diesen Gebühren, die über 80 Prozent der so genannten ¿merchant service charge¿ (Disagio) ausmachen und von der kartenakzeptierenden Händlerbank an den Händler weitergegeben werden. Für den Einzelhändler sind diese Gebühren weder verhandelbar noch transparent.

Die Handelsunternehmen zahlen mit der Gebühr für Dienstleistungen der kartenausgebenden Bank zugunsten des Karteninhabers. Das ist unzumutbar. Die Einzelhändler werden immerhin mit einem Betrag von 250 Millionen Euro im Jahr für Dienste zur Kasse gebeten, von denen sie in keiner Weise profitieren. Eine faire und transparente Kostenverteilung ist daher unerlässlich. Der Handel sollte nur für diejenigen Dienste zahlen müssen, die er auch in Anspruch nimmt. Dank der EU-Kommission sind nun in Zukunft transparente und verhandelbare Gebühren möglich.

Wir erwarten, dass nun auch das deutsche Kartellamt nachzieht und der seit Anfang 2006 anhängigen Beschwerde des HDE gegen die nationalen Interbankenentgelte stattgibt. 

 



Die Entscheidung der Kommission finden Sie hier...

Informationen zum Beschwerdeverfahren des HDE finden Sie hier...