MasterCard-Gebühren: HDE fordert nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben
18.221.102.07. April 2009
MasterCard-Gebühren: HDE fordert nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben
PdH BERLIN ¿ MasterCard hat dem von der EU ausgeübten Druck nachgegeben und die Interchangegebühren reduziert. Diese muss ein Händler über seine Bank an die Bank des Karteninhabers zahlen, wenn jener Einkäufe mit seiner Kreditkarte bezahlt. Diese Gebühren kosten die deutschen Einzelhandelsunternehmen jährlich 250 Millionen Euro. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) forderte die Händlerbanken auf, den neuen Gebührenansatz von MasterCard schnell und flächendeckend umzusetzen. ¿Wir hoffen, dass sich die neuen Entwicklungen auch positiv auswirken auf die vom HDE angestrengte Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Interchangegebühren bei inländischen Kreditkartenzahlungen mit den Karten von MasterCard und Visa¿, sagte heute in Berlin HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die von MasterCard nun festgesetzten neuen Raten für Interbankenentgelte bei Kredit- und Debitkarten von 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozent dürften für Händler bei grenzüberschreitenden Transaktionen eine erhebliche Kostensenkung bedeuten. ¿Eine Ausdehnung auf nationale Transaktionen muss jedoch unbedingt folgen. Ansonsten macht sich die neue Regelung nur bei ein- bis zwei Prozent aller Transaktionen bemerkbar¿, so Genth. Positiv sei außerdem die für Juli 2009 zugesagte Rückführung der im Oktober vergangenen Jahres erhöhten Kartennetzgebühren. Dies gelte auch für die Zusage der Kartenorganisation, ihre Netzregeln transparenter zu gestalten und mehr Wettbewerb auf dem Markt zuzulassen.
¿Trotz des Entgegenkommens
von MasterCard bleiben wesentliche Missstände bestehen, die
der Handel seit langem bemängelt¿, sagte Genth. So sei
nach wie vor keine feste Gebühr vorgesehen, sondern eine
¿ad valorem¿-Gebühr, die sich an der Höhe des
Transaktionsbetrags misst. Auch die Verpflichtung, alle Produkte
des Kreditkartenanbieters zu akzeptieren, werde ausgeblendet. Die
so genannten ¿commercial cards¿, bei denen in der Regel
viel höhere Interbankenentgelte erhoben werden, würden
ebenfalls nicht behandelt. Schließlich würden Kredit- und
Debitkartentransaktionen immer noch unterschiedlich bepreist,
obwohl die technischen Anforderungen bei der Abwicklung identisch
sind und daher die gleichen Kosten anfallen. Genth: ¿Diese
Fragen müssen in dem noch laufenden Berufungsverfahren
MasterCards auf europäischer Ebene schnell geklärt
werden. Das gilt auch für das Verfahren vor dem deutschen
Kartellamt. Im Hinblick auf die Angabe MasterCards, dass es sich
bei dem neuen Preissystem lediglich um ¿eine
Interimslösung¿ handele, bleibt eine abschließende
Entscheidung dringend notwendig. Der Einzelhandel braucht hier
dringend Rechtssicherheit.¿