EC-Kartenakzeptanz: Jetzt Gläubiger-ID beantragen
3.12.163.23Warum benötige ich als Händler eine Gläubiger-ID?
Jeder Händler, der in Zukunft weiterhin die EC-Karte akzeptieren will, also entweder am Girocard-Zahlverfahren der Deutschen Kreditwirtschaft oder am elektronischen Lastschriftverfahren ELV teilnimmt, benötigt eine Gläubiger-ID. Diese muss er seinem Netzbetreiber mitteilen, damit die Zahlungsausführung weiter gewährleistet werden kann. Grund hierfür sind Änderungen bei diesen Zahlungsarten:
Electronic Cash/Girocard: Die Deutsche Kreditwirtschaft hat im Zuge der Weiterentwicklung ihres Zahlungssystems Girocard (EC-Karte mit PIN-Eingabe) die Anforderungen an das SEPA-Regelwerk vorgenommen. Künftig müssen daher mit den Bezahldaten die Gläubiger-ID mitgegeben werden. Die Systemumstellung soll noch im Jahr 2015 erfolgen.
Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV): Die Umstellung auf SEPA verlangt, dass bei Zahlungen mit der Unterschrift die Gläubiger-ID in den Bezahldaten (ehemals Einzugsermächtigung, jetzt SEPA-Mandat) mitgegeben wird. In Verbindung mit der Mandatsreferenz begleiten die Daten den gesamten Zahlungsprozess und machen das SEPA-Mandat eindeutig identifizierbar. Die Umstellung auf SEPA-ELV muss spätestens bis zum 1. Februar 2016 erfolgt sein.
Was ist eine Gläubiger-ID und wo kann ich diese beantragen?
Die Gläubiger-ID dient der eindeutigen und kontounabhängigen Kennzeichnung des Unternehmens als Zahlungsempfänger.
Die Gläubiger-ID kann ausschließlich elektronisch über die Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden. In jedem Fall ist eine Mailadresse erforderlich, an die die Gläubiger-ID gesendet wird. Der gesamte Antrags- und Vergabeprozess ist kostenfrei durchzuführen unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
Eine Schritt-für Schritt-Anleitung erhalten Sie hier...
Weitere Informationen gibt es auch hier...
Wem teile ich meine Gläubiger-ID mit?
Ihr Netzbetreiber benötigt Ihre Gläubiger-ID. Ggf. klären Sie vorab mit Ihrem Ansprechpartner, auf welchem Wege sie mitzuteilen ist. Geben Sie im Schriftverkehr immer neben der Gläubiger-ID auch Ihre Terminal-ID und Bankverbindung an.
Sollten Sie ELV in Eigenregie durchführen, müssen neben der Angabe der Gläubiger-ID weitere technische Änderungen berücksichtigt werden, die die SEPA-Umstellung erfordert. Hinweise hierzu enthalten die Spezifikationen des ELV-Forums, die Sie auf www.elv-forum.de anfordern können.
Zudem muss die eigene Hausbank kontaktiert werden, um die Gläubiger-ID zu übermitteln und ggf. eine neue Inkassovereinbarung abzuschließen.