Händlerinformation zur Anwenderauswahl:
13.58.34.132Seit 9. Juni 2016 ist eine neue Vorschrift zur sogenannten Anwenderauswahl bei Zahlungsterminals in Kraft getreten. Händler, die ihren Kunden mehrere unbare Zahlungsarten anbieten, müssen diesen eine Auswahl der verschiedenen Optionen auf der Karte anbieten, falls dies gewünscht ist. BecN und HDE empfehlen die Anbringung einer Kundeninformation in Kassennähe, falls eine Umstellung der Terminals noch nicht erfolgen konnte. Nähere Informationen finden Sie in anliegendem Dokument.
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