Mit dem Zollkodexanpassungsgesetz hat der Gesetzgeber die 110,-Euro-Grenze, bis zu der keine Lohnversteuerung bei Betriebsveranstaltungen erfolgt, erstmals in § 19 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Bislang waren die lohnsteuerlichen Folgen von Betriebsveranstaltungen lediglich Gegenstand von Erlassen der Finanzverwaltung.
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