HDE gegen Schnellschuss bei Reform der Betriebsverfassung
Gerade in Zeiten der Corona-Krise sollte der Gesetzgeber auf unnötige bürokratische Belastungen für den finanziell meist ausgezehrten Nonfood-Handel verzichten. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem eine erhebliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung vor, insbesondere bei der Ausgestaltung der mobilen Arbeit. Nicht angegangen wird hingegen der Korrekturbedarf bei den Mitbestimmungsrechten etwa hinsichtlich der ausufernden Auslegung der Gerichte bei der Einführung neuer Software.
„Eine echte Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bedürfte vorab einer breiten politischen Debatte und umfassender juristischer Vorüberlegungen. Ein Schnellschuss kurz vor Ende der Legislaturperiode ist nicht nötig und viel zu riskant“, betont Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Dringend erforderlich und längst überfällig sei hingegen die Entfristung der noch bis zum 30. Juni 2021 geltenden pandemiebedingten Ausnahmeregelung in Paragraph 129 des Betriebsverfassungsgesetzes. „Diese Regelung zur virtuellen Betriebsratsarbeit hat sich in der Praxis mehr als bewährt und muss jetzt zwingend entfristet werden. Das ist simpel und sehr sinnvoll“, so Haarke weiter.
Der Regierungsentwurf wird am kommenden Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss sein und soll voraussichtlich spätestens zum 1. Juli 2021 in Kraft treten können.
Die Stellungnahme des HDE zum aktuellen Regierungsentwurf können Sie hier nachlesen.