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Beschäftigungsstruktur im Einzelhandel

Beschäftigte im Einzelhandel

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren mehr als 3,15 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt. Das geht aus den offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel ist damit trotz Pandemie – nach einer kurzen Stagnation im Corona-Jahr 2020 –  im Jahr 2021 weiter angewachsen.

Im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verzeichnete die BA für die Branche im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 ein deutliches Plus von knapp 34.000 Stellen, wovon mehr als die Hälfte neue Vollzeitstellen sind. Erneut stark rückläufig ist im Vorjahresvergleich hingegen die Zahl der Minijobber, die im Jahr 2021 um weitere 7.000 Stellen gesunken ist.

Die trotz Corona gestiegenen Beschäftigungszahlen in 2021 sind nach Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE) auch ein Ergebnis der positiven Effekte der Kurzarbeit. Das Instrument habe insbesondere in dem Zeitraum von März 2020 bis Mitte 2021 nicht unerheblich zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Branche beigetragen. Wie in anderen Branchen auch, wurde Kurzarbeit im Einzelhandel großflächig eingesetzt.

Auch vor der Corona-Pandemie wies die Beschäftigtenanzahl im Einzelhandel eine seit Jahren steigende Tendenz auf. Entgegen allen Befürchtungen hat die fortschreitende Digitalisierung und Technisierung in der Branche offensichtlich nicht zu einem strukturellen Arbeitsplatzabbau geführt.

 

 

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Minijobs: Trotz der erneut rückläufigen Tendenz im Jahr 2021, sind Minijobs im Einzelhandel weiter von großer Bedeutung, um etwa Stoßzeiten und Auftragsspitzen abzufedern. Der HDE begrüßt daher die seit Längerem geforderte Dynamisierung der Verdienstgrenze bei Minijobs zum 1. Oktober 2022. Minijobs sind aufgrund der zunehmenden Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer durch immer neue (befristete) Teilzeitansprüche zudem ein wichtiges Instrument bei der Füllung der dadurch vermehrt auftretenden Besetzungslücken. Auch bei den Arbeitnehmern sind Minijobs beliebt und werden zumeist ausdrücklich angefragt. Insbesondere von Arbeitnehmern, die diese aufgrund ihrer Lebensumstände (bspw. Studium, Pflege, Kinderbetreuung) bevorzugen oder schlicht um die Rente aufzubessern. Der Vorteil, das Entgelt „brutto für netto“ zu erhalten, ist hier regelmäßig das entscheidende Argument. Oft ist der Minijob auch lediglich die erste Etappe nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit („Brückenfunktion“).

 

 

Arbeitszeitvolumen

Von den Beschäftigten im Einzelhandel sind aktuell 38 Prozent in Vollzeit sowie 37 Prozent in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten liegt bei 25 Prozent. Mithin ergibt sich für die Branche insgesamt eine Teilzeitquote von aktuell 62 Prozent.

Auf Arbeitnehmerseite ist neben der geringfügigen Beschäftigung (s.o.) auch die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung (SV-Teilzeit) sehr beliebt. Sie stellt insbesondere für Beschäftigte, die einen Job und die Betreuung von kleinen Kindern oder die Pflege von Angehörigen unter einen Hut bringen müssen, eine sehr gute Beschäftigungsalternative dar. Es ist eine Stärke des Einzelhandels als Arbeitgeber, dass die Branche aufgrund der Ladenöffnungszeiten und der typischerweise hohen Teilzeitquote ein entsprechendes Angebot an Teilzeitjobs machen kann, welches viele Beschäftigte gerne nutzen. Aus Befragungen ergibt sich, dass die große Mehrheit der Beschäftigten mit der eigenen Arbeitszeitgestaltung zufrieden ist. Die vermeintliche „Teilzeitfalle“ lässt sich somit in der Regel nicht belegen.

 

 

 

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Geschlechterverhältnis der Beschäftigten

Von den Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sind 67 Prozent weiblich und 32 Prozent männlich. Damit stellen Frauen mehr als zwei Drittel der Arbeitskräfte im deutschen Einzelhandel.

Trotz aller Appelle zur Veränderung der Geschlechterrollen und einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit tragen in der Praxis immer noch die Frauen die Hauptlast bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen. Die Einzelhandelsbranche ist aufgrund des großen Angebots an Teilzeitarbeit daher für Frauen seit jeher besonders attraktiv. Viele Einzelhandelsunternehmen kümmern sich zudem aktiv darum, wie sie für ihre Beschäftigten Beruf und Familie vereinbaren können. Flexible Arbeitszeitkonzepte stellen einen großen Teil dieser Bemühungen dar.

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Frauen in Führungspositionen

Frauen bekleiden in der Gesamtwirtschaft in Deutschland durchschnittlich 26 Prozent der Jobs auf der ersten Führungsebene. Im Einzelhandel sind es mit 38 Prozent deutlich mehr. Auch auf der zweiten Führungsebene liegt die Branche mit 65 Prozent Frauenanteil deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt (40 Prozent). Der Einzelhandel verfügt traditionell über einen hohen Frauenanteil und bietet Frauen auch eine gute Karriereperspektive.

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Befristete Beschäftigung

Der Anteil der befristet Beschäftigten bewegt sich im Einzelhandel im Bereich des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts. Er beträgt lediglich 6,7 Prozent. Branchenübergreifend liegt der Wert mit 6,6 Prozent nahezu gleich auf. Der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an der Gesamtbeschäftigung in der Branche beträgt 4,9 Prozent, branchenübergreifend liegt der Vergleichswert in Deutschland insgesamt sogar nur bei 3,6 Prozent.

Dies zeigt, dass es für eine Einschränkung der sachgrundlosen Befristung keine Datengrundlage gibt. Hinzu kommt, dass die sachgrundlose Befristung für Arbeitsuchende eine gute Möglichkeit zum Erst- bzw. Wiedereinstieg darstellt. Für Arbeitgeber ist die sachgrundlose Befristung zudem ein wichtiges Instrument für flexible Beschäftigung. Insbesondere in Aufschwungphasen kann die befristete Beschäftigung eine Brückenfunktion in unbefristete Beschäftigung erfüllen.

 

 

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Der Anteil der Befristungen an allen neu eingestellten Beschäftigten lag im Einzelhandel im ersten Halbjahr des Jahres 2021 bei 42 Prozent. Dies klingt zunächst viel, allerdings betrug die Übernahmequote, d.h. der Anteil der befristeten Verträge, die in unbefristete Verträge umgewandelt wurden, im gleichen Zeitraum trotz Pandemie 49 Prozent. Diese Zahl beweist, dass ein befristeter Arbeitsvertrag oftmals den Einstieg in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis darstellt (Brückenfunktion). Im Vergleich liegt der Anteil der befristeten Neueinstellungen in Deutschland insgesamt mit 36 Prozent etwas niedriger als im Einzelhandel. Ein Blick auf die Übernahmequote (Deutschland insgesamt = ca. 40 Prozent) zeigt allerdings, dass im Einzelhandel überdurchschnittlich viele Personen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

 

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Beschäftigtengrößenklassen im Einzelhandel

Für die Einzelhandelsbranche sind kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMUs) mit wenigen Beschäftigten charakteristisch. So bilden die Einzelhandelsunternehmen mit 1-2 Beschäftigten mit 46 Prozent auch die größte Gruppe der Unternehmen in der Branche. Ferner haben 26 Prozent der Einzelhandelsunternehmen lediglich 3-5 Beschäftigte und weitere 22 Prozent 6-19 Beschäftigte. Die Gruppe der Unternehmen im Einzelhandel, die 20 und mehr Beschäftigte haben, ist mit nur 6 Prozent die kleinste. Damit haben im Ergebnis 94 Prozent der Einzelhandelsunternehmen weniger als 20 Beschäftigte.

Die kleinste Gruppe mit mehr als 20 Beschäftigten erwirtschaftet 79 Prozent des gesamten Umsatzes der Branche. Die Gruppe der Einzelhandelsunternehmen mit 1-2 Beschäftigten erwirtschaftet 4 Prozent, die Gruppe mit 3-5 Beschäftigten 5 Prozent und die Gruppe mit 6-19 Beschäftigten 12 Prozent des Branchenumsatzes.

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Anteil der Zeitarbeit im Einzelhandel

Nach Angaben der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/17679, 06.03.2020) machten die Zeitarbeitnehmer in Deutschland zuletzt 0,7 Prozent aller Beschäftigten im Einzelhandel aus. Damit lag der Anteil der Zeitarbeitnehmer an den Beschäftigten im Einzelhandel deutlich unterhalb des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts über alle Branchen hinweg (2019: 1,3 Prozent). Die Werte sind zudem sowohl im Einzelhandel als auch in der Gesamtwirtschaft über die letzten 10 Jahren sehr stabil und variieren nur minimal.

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Ansprechpartner:

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