Beschäftigungsstruktur im Einzelhandel
Beschäftigte im Einzelhandel
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren mehr als 3,15 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt. Das geht aus den offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.
Insgesamt ist die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel somit trotz extrem schwieriger Rahmenbedingungen für die Branche auf sehr hohem Niveau erfreulich stabil. Die Branche kämpft aktuell mit einer stark reduzierten Konsumneigung der Menschen, die aufgrund der globalen Krisen und Rekordinflation verunsichert sind.
Im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag: 31.12.2022) ist die Gesamtbeschäftigung in der Branche erstmals wieder um rund 17.000 Stellen leicht rückläufig, dies entspricht einem Rückgang um 0,5 Prozent. Betrachtet man die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung isoliert sind im Vorjahresvergleich sogar 37.008 Stellen im Einzelhandel weggefallen, dies entspricht einem Rückgang um 1,6 Prozent. Die Minijobs sind im Vorjahresvergleich erstmals seit Jahren wieder um 20.014 Stellen angewachsen, dies entspricht einem Aufwuchs von 2,5 Prozent.
Bemerkenswert ist, dass die Gesamtbeschäftigung in der Branche ausweislich der Daten des Statistischen Bundesamtes aktuell wieder oberhalb des Beschäftigungsniveaus vor der Corona-Pandemie liegt. So wurde die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel im Vorkrisenvergleich (Stichtag: 31.12.2019) insgesamt sogar um 23.206 Stellen gesteigert, dies entspricht einem Aufwuchs um 0,7 Prozent. Dabei handelt es sich – noch dazu über einen so langen Zeitraum - um eine außergewöhnliche unternehmerische Leistung der Branche.
Minijobs sind beliebt und wichtig für die Branche!
Minijobs sind für die Branche weiter von großer Bedeutung, um etwa die branchentypischen Stoßzeiten und Auftragsspitzen abzufedern. Minijobs sind auch aufgrund der stetig zunehmenden Arbeitszeitsouveränität der Arbeitnehmer durch immer neue (befristete) Teilzeitansprüche ein zunehmend wichtiges Instrument bei der Füllung der dadurch vermehrt auftretenden Besetzungslücken. Aber auch bei den Arbeitnehmern sind Minijobs beliebt und werden zumeist ausdrücklich angefragt. Insbesondere von Arbeitnehmern, die diese aufgrund ihrer Lebensumstände (bspw. Studium, Pflege, Kinderbetreuung) bevorzugen oder schlicht um die eigene Rente aufzubessern. Der Vorteil, das Entgelt „brutto für netto“ zu erhalten, ist hier regelmäßig das entscheidende Argument. Oft ist der Minijob auch lediglich die erste Etappe nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit („Brückenfunktion“).
Minijobs waren über viele Jahre in der Branche statistisch rückläufig. Die starre Einkommensgrenze hatte nach und nach dazu geführt hatte, dass Minijobs aufgrund von Kaufkraftverlusten stetig an Attraktivität für die Menschen verloren haben. Der HDE hat daher die seit vielen Jahren eingeforderte Anhebung und Dynamisierung der Verdienstgrenze bei Minijobs begrüßt, welche Ende 2022 erstmals umgesetzt wurde. Aktuell hat sich die Anzahl der Minijobs in der Branche wieder stabilisiert und nimmt derzeit sogar wieder leicht zu.
Fachkräftelücke im Einzelhandel
Der branchenübergreifende Arbeits- und Fachkräftemangel intensiviert sich von Jahr zu Jahr weiter und schlägt nun auch auf den Einzelhandel durch. Trotz der weiterhin sehr hohen Gesamtbeschäftigung in der Branche haben Handelsunternehmen im Jahr 2023 zusätzlich für rund 120.000 weitere offene Stellen in der Branche kein geeignetes Personal finden können.
Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist damit inzwischen einer der größten Bremsklötze für das Wirtschaftswachstum in Deutschland geworden. Die Politik muss die zunehmenden Herausforderungen der Unternehmen bei der Stellenbesetzung fortan noch stärker in den Blick nehmen. Es bedarf hierzu vor allem auch einer entschlossenen Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um das inländische Erwerbspotenzial voll auszuschöpfen. Für den Einzelhandel mit einer überwiegend weiblichen Beschäftigung ist es besonders wichtig, dass die flächendeckende Kitabetreuung bundesweit an allen Werktagen nach 17 Uhr gewährleistet ist, also auch an den Samstagen. Hinzu kommt eine flächendeckende Ausweitung des Ganztagsschulangebots. Neben der gezielten Weiterbildung sowie einem modernes Zuwanderungsrecht mit schnellen und unbürokratischen Verfahren ist zudem eine Reform des Steuerrechts erforderlich. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden soll. Diese Maßnahme ist sinnvoll und kann in der Praxis dazu beitragen, vor allem die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Dieses Vorhaben ist daher nun schnell umzusetzen. Es bedarf auch noch mehr Akzeptanz für die Beschäftigung von Älteren sowie von Menschen mit Behinderung. Kontraproduktive Anreize für Frühverrentungen (z.B. „Rente mit 63“) sind vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels endlich abzuschaffen.
Arbeitszeitvolumen
Von den Beschäftigten im Einzelhandel sind aktuell 36 Prozent in Vollzeit sowie 37 Prozent in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten liegt bei 27 Prozent. Mithin ergibt sich für die Branche insgesamt eine Teilzeitquote von aktuell 62 Prozent.
Auf Arbeitnehmerseite ist neben der geringfügigen Beschäftigung (s.o.) auch die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung (SV-Teilzeit) sehr beliebt. Sie stellt insbesondere für Beschäftigte, die einen Job und die Betreuung von kleinen Kindern oder die Pflege von Angehörigen unter einen Hut bringen müssen, eine sehr gute Beschäftigungsalternative dar. Es ist eine Stärke des Einzelhandels als Arbeitgeber, dass die Branche aufgrund der Ladenöffnungszeiten und der branchentypischen Stoßzeiten ein entsprechendes Angebot an Teilzeitjobs machen kann, welches viele Beschäftigte gerne nutzen.
Geschlechterverhältnis der Beschäftigten
Von den Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sind 66 Prozent weiblich und 34 Prozent männlich. Damit stellen Frauen zwei Drittel der Arbeitskräfte im deutschen Einzelhandel.
Trotz aller Appelle zur Veränderung der Geschlechterrollen und einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit tragen in der Praxis immer noch die Frauen die Hauptlast bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen. Die Einzelhandelsbranche ist aufgrund des großen Angebots an Teilzeitarbeit daher für Frauen seit jeher besonders attraktiv. Viele Einzelhandelsunternehmen kümmern sich zudem aktiv darum, wie sie für ihre Beschäftigten Beruf und Familie vereinbaren können. Flexible Arbeitszeitkonzepte stellen einen großen Teil dieser Bemühungen dar.
Frauen in Führungspositionen
Frauen bekleiden in der Gesamtwirtschaft in Deutschland durchschnittlich 28 Prozent der Jobs auf der ersten Führungsebene. Im Einzelhandel sind es mit 38 Prozent deutlich mehr. Auch auf der zweiten Führungsebene liegt die Branche mit 58 Prozent Frauenanteil deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt (41 Prozent). Der Einzelhandel verfügt traditionell über einen hohen Frauenanteil (65%) und bietet Frauen eine überdurchschnittliche Karriereperspektive.
Altersstruktur der Beschäftigten
Die Daten zeigen, dass 49 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel unter 40 Jahre alt sind. Dies liegt unter dem Vergleichswert der Gesamtwirtschaft (43 Prozent) und könnte sich insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel zukünftig für die Branche als vorteilhaft erweisen.
Einzelhandel ohne Handel mit Kfz und Brennstoffen, Apotheken
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Stichtag: 31.12.2021)