Der Handel als Arbeitgeber: Zahlen, Daten, Fakten
Tarifliche Arbeitsbedingungen im Einzelhandel
Das tarifliche Monatsentgelt für eine Vollzeitkraft in der zentralen tariflichen Entgeltgruppe (Verkäufereckgehalt) beläuft sich aktuell in allen Tarifgebieten auf mehr als 3.100 Euro pro Monat. Gezahlt werden zudem jährlich 13,25 Tarifgehälter (inklusive tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt im Einzelhandel zumeist 37,5 Stunden (West) bzw. 38 Wochenstunden (Ost). Das Arbeiten ab 18.30 Uhr wird zusätzlich mit 20 Prozent Zuschlag belohnt, ab 20 Uhr mit 50 Prozent Zuschlag, Arbeit an verkaufsoffenen Sonntagen mit 100 Prozent Zuschlag. Die Tarifverträge des Einzelhandels sehen ab 2025 zudem eine erhöhte allein durch die Arbeitgeber finanzierte tarifliche Altersvorsorge in Höhe von 420 Euro vor. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten bei tarifgebundenen Handelsunternehmen weiterentwickelt und sehr gezielt finanziell gefördert.
Entwicklung der Tarifentgelte im Einzelhandel
Überblick: Tarifabschlüsse im Einzelhandel:
Die Tarifentgelte im Einzelhandel haben sich in den letzten Jahren nicht nur nominal, sondern auch real trotz schwierigster Rahmenbedingungen für die Branche positiv entwickelt. Im Zeitraum 2014 bis 2024 stiegen die Tarifentgelte im Einzelhandel um insgesamt 30,4 Prozent. Dies entspricht in diesem Zeitraum einem durchschnittlichen Jahreswachstum von 2,8 Prozent. Im Vergleichszeitraum ist die Inflationsrate um 25,3 Prozent anstiegen. Das bedeutet für die Beschäftigten im Einzelhandel im Vergleichszeitraum seit 2014 - trotz historischer Rekordinflation in 2022 und 2023 - einen Reallohnzuwachs von insgesamt 5,1 Prozent.
Aktuelle Entwicklung der Effektiventgelte in der Branche
Im Einzelhandel steigen nicht nur die tariflichen Entgelte stetig an, sondern auch die tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter (Effektiventgelte) sind in den letzten Jahren kontinuierlich weiter angewachsen. Allein im Zeitraum von 2022 bis 2024 stieg der durchschnittliche Bruttostundenverdienst nach amtlichen Angaben des Statistische Bundesamtes im Einzelhandel um rund 13,4 Prozent an. Das sog. Effektiventgelt bezeichnet dabei alle in der Branche gezahlten Entgelte unabhängig von einer Tarifbindung des Arbeitgebers.
Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel betrug im April 2024 nach der amtlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes 22,26 Euro. Dies entspricht im Einzelhandel einem durchschnittlichen Monatsentgelt im April 2024 in Höhe von 3,628 Euro. Je nach Anforderungsprofil einer Tätigkeit können die Bruttostundenverdienste aber teils stark schwanken. So kam etwa ein Experte im Einzelhandel im Jahr 2024 sogar auf ein durchschnittliches Bruttostundenentgelt von 37,02 Euro, eine Tätigkeit mit geringerem Anforderungsprofil als Helfer wurde im Einzelhandel mit durchschnittlich 16,44 Euro brutto pro Stunde vergütet. Eine Fachkraft kam im Einzelhandel im Jahr 2024 durchschnittlich auf einen Bruttostundenverdienst von 19,09 Euro.
Ergo: keine Niedriglohnbranche, Einzelhandel zahlt gutes Geld für gute Arbeit!
Mythos Aufstocker im Einzelhandel
Nach den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: Juni 2024) lag der Anteil aller Beschäftigten im Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen), die trotz ihrer Berufstätigkeit ergänzend staatliche Leistungen beanspruchen können (sog. Aufstocker), bei nur 2,8 Prozent. Darunter sind lediglich 0,21 Prozent Vollzeitkräfte. Bei der ganz überwiegenden Anzahl der Aufstocker in der Branche handelt es sich also um geringfügig Beschäftigte oder teils sozialversicherungspflichtige Teilzeitkräfte. In der Regel ist aber auch im Falle einer Vollzeitbeschäftigung letztlich nicht die Höhe der gezahlten Stundenentgelte in der Branche zu niedrig, sondern vielmehr die familiäre Situation ausschlaggebend. So dürfte es sich meist um Bedarfsgemeinschaften handeln, deren Existenzminium erhöht ist und daher ein Leistungsanspruch besteht, bspw. kinderreiche Familien, in denen nur ein Elternteil arbeiten kann.
Zudem handelt es sich bei den „Aufstockern“ auch nicht um ein branchenspezifisches Thema im Einzelhandel. Das belegen die Daten der Bundesagentur für Arbeit. So liegt der Anteil der Aufstocker an allen Beschäftigten in Deutschland branchenübergreifend bei 1,8 Prozent. Darunter sind ebenso nur 0,21 Prozent Vollzeitkräfte. Betrachtet man insbesondere die leistungsberechtigten Vollzeitkräfte sind die Daten identisch niedrig und zudem statistisch kaum relevant.