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Entgeltentwicklung

Tarifliche Arbeitsbedingungen im Einzelhandel

Das tarifliche Monatsentgelt in der wichtigsten Tarifgruppe (Verkaufstätigkeit) beläuft sich in allen Tarifgebieten in der Endstufe auf deutlich mehr als 2.700 Euro. Gezahlt werden zudem jährlich 13,25 Tarifgehälter (inklusive tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt im Einzelhandel zumeist 37,5 Stunden (West) bzw. 38 Stunden (Ost). Das Arbeiten ab 18.30 Uhr wird zusätzlich mit 20 Prozent Zuschlag belohnt, ab 20 Uhr mit 50 Prozent Zuschlag, Arbeit an verkaufsoffenen Sonntagen mit 100 Prozent Zuschlag. Die Tarifverträge des Einzelhandels sehen zudem bereits seit 2002 eine durch die Arbeitgeberseite finanzierte tarifliche Altersvorsorge in Höhe von 300 Euro jährlich vor. Hierdurch wird von den Handelsunternehmen der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung gefördert, mit der die Beschäftigten ihre gesetzlichen Rentenansprüche aufstocken können.
 

Entwicklung der Tarifentgelte

Überblick: Tarifabschlüsse im Einzelhandel:

E 001

 

Die Tarifentgelte im Einzelhandel haben sich in den letzten Jahren aber nicht nur nominal, sondern auch real positiv entwickelt. Die Tarifbeschäftigten konnten deutliche Reallohnzuwächse erzielen. Im Vergleichszeitraum (2011 - 2021) ist die Inflationsrate um 15,8 Prozent angestiegen. Das bedeutete für diesen Zeitraum einen Reallohnzuwachs von 11 Prozent.

 

E 002

Quelle: Statistisches Bundesamt 
 

Entwicklung der Effektiventgelte

Im Einzelhandel sind auch die tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter (Effektiventgelte) im Zeitraum von 2011 bis 2021 um 28,2 Prozent angestiegen. Gemeint sind damit alle in der Branche gezahlten Entgelte unabhängig von einer Tarifbindung des Arbeitgebers.

Der Anstieg der Effektiventgelte (durchschnittliche Bruttostundenverdienste) ist damit vergleichbar mit dem Anstieg der Tarifentgelte im Vergleichszeitraum (s.o.). Dies belegt die nach wie vor hohe Bindungskraft der Tarifverträge im Einzelhandel, da die Tarifsteigerungen entweder kraft unmittelbarer Tarifbindung oder durch Anlehnung bzw. Inbezugnahme des Tarifvertrages weitgehend allen Beschäftigten zugutekommen.

 

E 003

 Quelle: Verdiensterhebung, Statistisches Bundesamt

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst eines Beschäftigten im Einzelhandel betrug 2021 nach der aktuellen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes 19,48 Euro. Dies entspricht bei im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich gearbeiteten 161,5 Stunden einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von rund 3.150 Euro. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst liegt um 86 Prozent über dem seit 1. Juli 2022 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 10,45 Euro bzw. um 62 Prozent über dem ab dem 1. Oktober 2022 geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro.

Der Einzelhandel ist also keine Niedriglohnbranche, sondern zahlt gutes Geld für gute Arbeit!

 

 

E 004

 

Aufstocker im Einzelhandel

Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel (Klassifizierung: Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz), die ergänzend Hartz-IV-Leistungen beziehen mussten (sog. Aufstocker), im Dezember 2021 bei 1,6 Prozent. Bei Betrachtung der Vollzeitkräfte sind es jeweils lediglich 0,3 Prozent der Beschäftigten. Bei der ganz überwiegenden Anzahl der Aufstocker in der Branche handelt es sich somit um sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte. Ein Rückschluss von der Anzahl der Aufstocker auf die Höhe der Vergütung ist also unstatthaft. Auch im Falle einer Vollzeitbeschäftigung ist zumeist nicht die Höhe der gezahlten Stundenentgelte zu niedrig, sondern vielmehr die familiäre Situation ausschlaggebend. So handelt es sich dabei zumeist um sog. Bedarfsgemeinschaften, also bspw. um Alleinerziehende mit Kind bzw. Kindern oder besonders kinderreiche Familien, in denen nur ein Elternteil arbeiten kann.

Zudem handelt es sich bei den „Aufstockern“ im Einzelhandel auch nicht um ein branchenspezifisches Thema. Das belegen die Daten der Bundesagentur für Arbeit. So liegt der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Aufstocker auch bei einer branchenübergreifenden Betrachtung bei vergleichbaren 1,4 Prozent (Dezember 2021). Darunter sind branchenübergreifend jeweils auch nur 0,3 Prozent Vollzeitkräfte.