Binnenmarkt

Der gemeinsame europäische Binnenmarkt ist von entscheidender Bedeutung für den deutschen Einzelhandel. Er gewährleistet den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- sowie Personenverkehr und trägt zu einem fairen Wettbewerb bei.

Es ist daher von großer Bedeutung, dass durch diesen sichere und vorhersehbare Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten sowie klare Vorgaben geschaffen werden. Dabei stehen nationale, abweichende, diskriminierende oder warenspezifische Vorschriften im Widerspruch zu den EU-Grundprinzipien. Bei einem funktionierenden Binnenmarkt profitieren auch die Konsumenten vom zunehmenden Wettbewerb und dadurch niedrigeren Preisen sowie einer größeren Auswahl an Produkten.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unseren One-Pagern entnehmen:  

 

> Lebensmitteleinzelhandel: Verantwortung tragen, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit umsetzen pdf

> Unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit durch die Zahlungsverzugsverordnung verhindern pdf

 

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Mehr Informationen zur Europapolitik im Bereich Handel finden sie hier: flagge EU