Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes vorgelegt. Kern des Gesetzesentwurfs ist die Schaffung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches im Unterlassungsklagegesetz für Verstöße gegen „Vorschriften, die für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten“, § 2 Nr. 11 UKlaG-E.
In dieser Woche wird am Freitag, 9. Mai 2014, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in erster Lesung im Bundestag beraten und damit das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag eröffnet.
Der HDE hat ein Positionspapier zum Vorhaben der Bundesregierung, Verbraucherverbände zur Abmahnung von allen Datenschutzverstößen zu befähigen, vorgelegt. Darin wird herausgestellt, warum der Handel das Vorhaben ablehnt:
Der HDE hat ein Positionspapier zum Verbraucherleitbild vorgelegt. Anlass ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach die Regierungsfraktionen ihrer Politik in der neuen Legislaturperiode ein „differenziertes Verbraucherbild“ zugrunde legen wollen.
Im Rahmen der politischen Debatte in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie und dem hierzu vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf besteht mitunter Unkenntnis im Hinblick auf die bestehende Rechtslage und die realistischen Auswirkungen einer vom HDE befürworteten Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben.
Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (vgl. Anhang), mit dem die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, hat der HDE dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme vorgelegt.
Der HDE lehnt die vom Land Nordrhein-Westfalen geplante Schaffung eines speziellen Unternehmensstrafrechts ab. Der nordrhein-westfälische Justizminister hatte im Herbst 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der zwischenzeitlich auch in der Justizministerkonferenz beraten wurde.