UTP-Revision: zielgerichtet statt pauschal
216.73.216.179UTP-Revision: Vertragsfreiheit sichern – Überregulierung vermeiden
Die UTP-Richtlinie soll die wirtschaftliche Lage landwirtschaftlicher Erzeuger verbessern.
Dazu schränkt die Richtlinie die Vertragsfreiheit ein und verbietet bestimmte Vertragsklauseln und Handelspraktiken. Auf diese Weise sollen Lieferanten in der Lebensmittellieferkette vor bestimmten Praktiken ihrer Abnehmer geschützt werden.
Bei der Überarbeitung der Richtlinie muss der eigentliche Zweck im Mittelpunkt bleiben. Gesetzliche Eingriffe in die Vertragsautonomie müssen daran gemessen werden, ob sie einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation der Landwirte leisten. Dabei müssen auch Nachteile für den Wettbewerb und die Verbraucher berücksichtigt werden.
1. Eingriffe in die Vertragsfreiheit kritisch prüfen
Eingriffe in die Vertragsgestaltungsfreiheit können grundsätzlich Effizienzverluste verursachen und dadurch Verbraucher belasten. Deshalb müssen alle bestehenden Klauselverbote am Zweck der Richtlinie gemessen werden. Nur wenn sie die wirtschaftliche Lage landwirtschaftlicher Erzeuger nachweislich verbessern, sind sie gerechtfertigt und sollten fortbestehen. Regelungen, die ausschließlich die Verhandlungsposition der Industrie gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel verbessern, ohne den Landwirten zugute zu kommen, verfehlen den Zweck der Richtlinien. Sie müssen gestrichen werden. Dabei muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass höhere Margen der Industrie nicht automatisch bei den landwirtschaftlichen Erzeugern ankommen. Unser Grundsatz: Vorgaben, die den Zweck verfehlen, müssen gestrichen werden
2. Schutz auf landwirtschaftliche Erzeuger konzentrieren
Der besondere Schutz der UTP-Richtlinie sollte die landwirtschaftlichen Erzeuger in den Mittelpunkt stellen. Landwirtschaftliche Erzeuger und Industrieunternehmen sind nicht in gleicher Weise schutzbedürftig. Der Anwendungsbereich der geltenden Richtlinie geht mit der Einbeziehung von Industrieunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. Euro schon deutlich über die ursprünglichen Pläne der EU-Kommission hinaus. Eine weitere Ausweitung über die geltenden Umsatzschwellen hinaus würde die Verhandlungsposition großer Industrieunternehmen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel verbessern, ohne dass dies mit Vorteilen für die Erzeuger verbunden wäre.
Große multinationale Lebensmittelunternehmen nutzen diesen weiten Schutzbereich bereits heute, indem sie kleine Vertriebseinheiten oder Importeure zwischenschalten. Der Anwendungsbereich sollte daher auf die Unternehmen beschränkt werden, die tatsächlich geschützt werden sollen: Landwirtschaftliche Erzeuger und erzeugergetragene Genossenschaften. Die Einbeziehung von Industrieunternehmen verbessert die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft nicht. Diese Fehlsteuerung muss bei der Revision korrigiert werden.
3. Keine staatliche Steuerung von Preisen
Preise entstehen in einem Zusammenspiel von Angebot, Nachfrage, Kosten und Wettbewerb. Staatliche Vorgaben greifen unverhältnismäßig in diesen Mechanismus ein und erhöhen tendenziell die Verbraucherpreise. Besonders ein Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten wirft grundlegende praktische Fragen auf: Produktionskosten unterscheiden sich je nach Betrieb, Region und Produktionsform, sind nicht immer für einzelne gehandelte Waren zu bestimmen und verändern sich abhängig von volatilen Faktoren laufend. Produktionskosten rechtssicher und allgemeinverbindlich festzulegen, ist daher kaum möglich. Entsprechende Vorgaben würden erhebliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit verursachen. Eine solche Vorgabe könnte bei global gehandelten Gütern zudem die Absatzchancen heimischer Erzeuger verschlechtern. Daher würden solche Eingriffe nicht nur die Verbraucherpreise in die Höhe treiben, sondern könnten die wirtschaftliche Lage landwirtschaftlicher Erzeuger sogar verschlechtern.
Funktionierender Wettbewerb schützt die Interessen von Landwirten und Verbrauchern besser als Eingriffe in die Preisgestaltungsfreiheit.
4. Bürokratie abbauen, Regulierungsniveau senken
Die Revision der Richtlinie muss genutzt werden, um die UTP-Regeln an geeigneter Stelle einfacher, klarer und europaweit einheitlicher zu gestalten. Eine Harmonisierung darf sich dabei nicht am höchsten bestehenden Regulierungsniveau orientieren. Stattdessen sollte europaweit das Regulierungsniveaus abgesenkt werden. In einem ersten Schritt sollte daher der Anwendungsbereich der Richtlinie auf die Vertragsbeziehungen der Erzeuger zu ihren direkten Abnehmern beschränkt und vollharmonisiert werden. Zahlreiche Industrieunternehmen würden damit aus einem Regelwerk herausfallen, das für den Schutz landwirtschaftlicher Erzeuger geschaffen wurde. Dies schafft Freiheit zur innovativen Vertragsgestaltung und neue Chancen zur effizienten Funktionsweise der Lebensmittellieferkette. Davon können Verbraucher und Erzeuger gleichermaßen profitieren.
Ein europäischer Binnenmarkt braucht möglichst einheitliche Spielregeln mit angemessenen Handlungsspielräumen für die Unternehmen.
5. Den Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette respektieren und schützen
Die UTP-Debatte darf nicht von einer pauschalen Annahme ausgehen, dass alle Lieferanten ihren Abnehmern gegenüber grundsätzlich schwach und schutzbedürftig sind. Die tatsächlichen Marktverhältnisse unterscheiden sich abhängig von Produkt und Marktstufe erheblich. Mit ihrem einseitigen Fokus auf den Schutz der Lieferanten wird die UTP-Richtlinie den unterschiedlichen Marktverhältnissen in Erzeugung, Verarbeitung und Handel nicht gerecht. Deshalb sollte der Anwendungsbereich auf die Erzeuger und ihre direkten Abnehmer beschränkt werden. Funktionierender und fairer Wettbewerb wird im Übrigen grundsätzlich durch die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gewährleistet. Wettbewerbsprobleme wie zum Beispiel Beschränkungen des grenzüberschreitenden Einkaufs durch die Lieferanten (Territorial Supply Constrains – TSCs) müssen dort gelöst werden, um bestehende Wettbewerbsbeschränkungen durch die Industrie zu reduzieren. Die UTP-Regulierung muss sich auf den Schutz landwirtschaftlicher Erzeuger und die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage konzentrieren. Das Ziel, die Margen der Industrie zu verbessern, rechtfertigt keine staatlichen Eingriffe in die unternehmerische Freiheit.