Wettbewerb und Binnenmarkt: gut für Verbraucher
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Wettbewerb sorgt dafür, dass Unternehmen um das beste Angebot für Verbraucherinnen und Verbraucher ringen. Im Lebensmittelhandel geschieht das jeden Tag über Preis, Qualität, Auswahl und Service. Händler stehen dabei nicht nur untereinander im Wettbewerb. Auch Hersteller konkurrieren um Absatz und Regalplatz, während Händler unterschiedliche Bezugsquellen und Produkte miteinander vergleichen. Dieser Wettbewerbsdruck schafft Anreize, effizient zu wirtschaften, bessere Angebote zu entwickeln und Kostenvorteile an Verbraucher weiterzugeben. Faire Lieferketten brauchen deshalb nicht weniger Wettbewerb, sondern funktionierenden Wettbewerb auf allen Stufen.
Ein Binnenmarkt – mehr Möglichkeiten für Wettbewerb
Der europäische Binnenmarkt erweitert diesen Wettbewerb über nationale Grenzen hinweg. Rund 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher bilden einen gemeinsamen Markt. Für den Lebensmittelhandel bedeutet das: Waren können grundsätzlich dort beschafft werden, wo Preis, Qualität und Konditionen am attraktivsten sind.
Davon profitieren auch Verbraucher. Je mehr Bezugsalternativen Händler haben, desto stärker können Hersteller miteinander um den Absatz ihrer Produkte konkurrieren. Ein funktionierender Binnenmarkt erhöht damit den Wettbewerbsdruck, erweitert die Auswahl und kann dazu beitragen, Preisunterschiede zwischen Mitgliedstaaten zu verringern.
Gleichzeitig eröffnet der Binnenmarkt auch landwirtschaftlichen Erzeugern und Herstellern zusätzliche Absatzmöglichkeiten. Offene Märkte funktionieren damit in beide Richtungen: Sie schaffen Absatzmöglichkeiten für Produzenten und Beschaffungsmöglichkeiten für den Handel.
Wenn Hersteller den Binnenmarkt begrenzen
In der Praxis können sogenannte Territorial Supply Constraints (TSCs) diesen Wettbewerb einschränken. Dabei begrenzen Hersteller die Möglichkeit von Händlern, Produkte in einem Mitgliedstaat einzukaufen und in einem anderen zu vertreiben.
Das kann dazu führen, dass ein Händler ein identisches Produkt nicht dort beschaffen kann, wo es innerhalb der EU günstiger angeboten wird. Nationale Märkte bleiben dadurch künstlich voneinander getrennt – und der mögliche Preiswettbewerb zwischen Bezugsquellen wird eingeschränkt.
Der Fall Mondelez hat gezeigt, dass solche Beschränkungen keine theoretische Frage sind. Die Europäische Kommission verhängte 2024 gegen Mondelez eine Geldbuße von 337,5 Millionen Euro wegen der Behinderung des grenzüberschreitenden Handels mit Schokolade, Keksen und Kaffeeprodukten innerhalb der EU.
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