Die Kommission hat am 29. April 2019 das Angebot von Mastercard und Visa akzeptiert, nach dem die interregionalen Interbankenentgelte (MIF) entsprechend den Regelungen für nationale Karten angepasst werden sollen. Mastercard und Visa haben getrennt voneinander Verpflichtungen angeboten, durch die nach Kommissionsangaben die interregionalen MIF um durchschnittlich 40 % gesenkt werden sollen.
Am 22. Januar 2019 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass gegen Mastercard eine Strafe in Höhe von 570 Millionen Euro verhängt wurde. In einer Presseerklärung wird ausgeführt, dass die Strafe darauf zurückzuführen sei, dass Mastercard - noch vor Inkrafttreten der Interbankenentgeltverordnung die Entgelte bei grenzüberschreitendem Acquiring rechtswidrig festgelegt hatte.
Am vergangenen Montag wurden die neuen 100 und 200 Euro-Scheine präsentiert.
Der Einzelhandel in Deutschland fordert gleiche Rahmenbedingungen und Spielregeln für alle Zahlungsverfahren.
Der Handel macht seine Hausaufgaben und schafft die notwendige Infrastruktur für das kontaktlose Bezahlen. Es liegt jetzt bei den Banken und weiteren Anbietern, die neuen Bezahloptionen im Markt zu platzieren und den Kunden attraktive Vorteile zu bieten. Derzeit sind ca. drei Viertel der über 800.000 Bezahlterminals im Handel mit einer NFC-Schnittstelle ausgestattet und bieten damit die Grundlage für das mobile Bezahlen mit dem Smartphone.
Die Einführung von Echtzeit-Überweisungen wird im Handel positiv gesehen.
Zum vierten Mal untersucht die Deutsche Bundesbank das Zahlungsverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Dafür befragt sie seit 2008 alle drei Jahre Bürgerinnen und Bürger nach ihren Einstellungen zu verschiedenen Zahlungsinstrumenten und erfasst, wie sie ihre Einkäufe von Waren und Dienstleistungen am Point-of-Sale bezahlen – sei es mit Bargeld, Karten oder anderen Zahlungsmitteln
Mit der Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht zum 13. Januar 2018 wird die bereits bestehende Regelung zum sogenannten Surcharging weiter eingeschränkt. Aufpreise für die Nutzung von bestimmten Zahlungsarten sind dann nur noch sehr eingeschränkt und für wenige Zahlverfahren gestattet.
In den 6 Monaten seit Bestehen der Beschwerdestelle seien insgesamt 140 Beschwerden wegen SEPA-Diskriminierung eingegangen. In 103 Fällen wurde dabei ein Verstoß gegen die SEPA-Verordnung festgestellt. In den allermeisten Fällen seien nach Beanstandung jedoch Anpassungen erfolgt, nur in einem Fall wurde Klage auf Unterlassung erhoben.
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist am 21. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt (Teil 1, Nr. 48) erschienen und tritt in der Hauptsache zum 13. Januar 2018 in Kraft.
Eine kürzlich veröffentlichte EHI-Studie zeigt ein weiterhin konstantes Wachstum der Kartenzahlung. Zu den beiden erfolgreichsten Zahlungssystemen zählt weiterhin das mit der girocard etablierte PIN-Verfarhen sowie das elektronische Lastschriftverfahren ELV.
Das novellierte Geldwäschegesetz ist am 24. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt damit fristgerecht zum 26. Juni 2017 in Kraft.
Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015), zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Die neuen Regelungen sollen in Deutschland am 26. Juni 2017 in Kraft treten.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht keinen Vorteil in der Abschaffung von 1 und 2-Centmünzen, wie es derzeit Italien plant.
Händler sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, besonders hohe Gebühren bei bestimmten Kartenzahlungen an die Kunden weiterzugeben. Dafür setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) bei der in der kommenden Woche anstehenden Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht ein.
Beim gestrigen HDE-Forum Handel 4.0 zur Zukunft des Bezahlens betonte HDE-Experte Ulrich Binnebößel in seinem Vortrag: „Das Bezahlen muss für die Kunden so schnell und reibungslos wie irgend möglich sein.
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute das Gutachten „Zur Diskussion um Bargeld und die Null-Zins-Politik der Zentralbank“ veröffentlicht. Anlass des Gutachtens sind Vorschläge von Ökonomen, Bargeld abzuschaffen. Als Grund wird hierfür insbesondere genannt, dass die Zentralbank nur dann wirksam negative Zinsen einsetzen könnte. Auch der Beschluss der EZB, Ende 2018 die Ausgabe neuer 500 Euro-Scheine einzustellen, und Überlegungen der EU, Bargeldzahlungen künftig nur noch in begrenztem Volumen zuzulassen, hatten die Diskussion um die Rolle des Bargelds neu belebt.
Die EU-Kommission bittet die Öffentlichkeit um Beantwortung verschiedener Fragen zur möglichen Beschränkung von Bargeldzahlungen (Bargeldobergrenze). Die Umfrage schließt am 31. Mai 2017.
Mehr als die Hälfte der Umsätze im Einzelhandel wird von den Kunden in bar bezahlt. „Die Barzahlung wird auf absehbare Zeit weiterhin ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsmixes im Einzelhandel sein. Deshalb muss die Versorgung der Bürger mit Banknoten auch in Zukunft effizient gewährleistet sein“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel.
Zahlungsvorgänge im Einzelhandel müssen einfach bleiben - sowohl im Internet als auch an der Ladenkasse.
Ulrich Binnebößel
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