HDE-Experte Zahlungssysteme
Wie können wir Terroranschläge verhindern?
Seit Dezember 2015 ist die Verordnung zur Deckelung der sogenannten Interbankenentgelte wirksam.
Die heute im Bundeskabinett behandelte Umsetzung der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie erschwert mit überhöhten Sicherheitsanforderungen dem Einzelhandel die Nutzung von Kartenzahlungssystemen und von Mobile Payment.
Die Präventionsmaßnahmen des deutschen Einzelhandels gegen die Verbreitung von Falschgeld zeigen weiter Wirkung.
Seit Jahren verwenden Händler in Deutschland ein einheitliches ELV-Akzeptanz-Logo. Es zeigt ein Bild mit symbolisierter Karte und Stift sowie den Buchstaben "ec" und weist auf die Akzeptanz des elektronischen Lastschriftverfahrens ELV hin. Allerdings nimmt Mastercard für das „ec“-Zeichen Markenrechte in Anspruch. Nun hat das Unternehmen angekündigt, die Verwendung des Symbols mit Stift zu untersagen.
Der HDE hat daher in Abstimmung mit dem ELV-Forum ein alternatives Logo entwickelt und zur Nutzung empfohlen.
Das jetzt veröffentlichte Regelwerk für schnelle Überweisungen – die sogenannten Instant Payments – ist die Voraussetzung für neue Zahlverfahren, die auch dem Handel zugutekommen könnten.
Durch überzogene Sicherheitsanforderungen könnte das Bezahlen im Internet aber auch im stationären Handel künftig komplizierter werden.
„Die europäischen Pläne zur Umsetzung eines Instant Payment-Standards könnten das Bezahlen im Handel revolutionieren.
Die aktuellen Zahlen der Deutschen Bundesbank zu Falschgeld zeigen, dass die Kunden im Einzelhandel weitgehend sicher sein können, echtes Wechselgeld zu bekommen.
Am Donnerstag, den 9. Juni tritt die sogenannte Anwenderauswahl in Kraft. Danach muss einem Kunden mit einer sogenannten Multifunktionskarte eine Möglichkeit gegeben werden, aus den mit dieser Karte möglichen Zahlverfahren auswählen zu können. Händler müssen somit ihren Kunden die Möglichkeit der Auswahl bieten.
Die Verordnung über Interbankenentgelte legt fest, dass Kunden bei Kartenzahlung künftig selbst bestimmen können, mit welcher Anwendung auf Ihrer Karte sie zahlen. Eine Verbändeallianz will diesen Prozess so nutzerfreundlich, effizient und praxistauglich wie möglich gestalten.
Das Bundeskartellamt hat das vom Handelsverband Deutschland (HDE) beantragte Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der nationalen Gebührenpolitik von MasterCard und Visa eingestellt. Der HDE hatte mit Unterstützung des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) und des Hotelverbands Deutschland (IHA) Ende 2005 die Einleitung eines Verfahrens beantragt.
„Das Bezahlen mit Debitkarte und Unterschrift ist für die Verbraucher nicht nur einfach und bequem, sondern vor allem sehr sicher und in jedem Fall risikolos“, so der HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel anlässlich der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014. Danach liegt der Betrug beim Bezahlen mit Karte und Unterschrift, dem sogenannten elektronischen Lastschriftverfahren ELV, nunmehr seit über sieben Jahren unterhalb des Niveaus des vermeintlich sichereren Zahlverfahrens mit Karte und PIN.
Das kontaktlose Bezahlen im Handel steht vor dem Durchbruch. „Die Weichen sind gestellt. Der Handel wird die Möglichkeiten des kontaktlosen Bezahlens spätestens bei Neuanschaffungen von Zahlungsterminals berücksichtigen“, sagte Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte beim HDE.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich für eine Begrenzung der Interbankenentgelte bei Debitkartentransaktionen auf maximal fünf Cent je Transaktion aus. Für Kleinbetragszahlungen sollte eine Begrenzung von 0,2 Prozent des Betrages erfolgen.
Weiteren Anpassungsbedarf sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) bei den Entgelten, die Händler für Zahlungen ihrer Kunden mit EC-Karte bezahlen müssen. „Wir sehen hier auch nach der kürzlichen Einstellung des kartellamtlichen Verwaltungsverfahrens Handlungsbedarf“, so der HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.
Handel mahnt weitere Anpassung der Girocard an
Am Montag (30. März 2015) wurde die Entscheidung des Bundeskartellamtes bekannt, das Verwaltungsverfahren zu Electronic Cash einzustellen. Der Handelsverband Deutschland HDE sieht die Einstellung des Verfahrens kritisch und sieht nach wie vor einen notwendigen Anpassungsbedarf beim Bezahlen mit der EC-Karte und PIN. Die Einstellung des Verwaltungsverfahrens durch das Bundeskartellamt setzt hier ein falsches Signal. Vielmehr muss die angekündigte Phase 2 von der Behörde beaufsichtigt werden, mit der die Banken weitere Anpassungen angekündigt haben.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen.
Die gestrige Entscheidung des EU-Parlaments für die Verordnung zur Beschränkung von Interbankengebühren sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv.
Ulrich Binnebößel
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