Nachdem auch in den jüngsten Tarifrunden für den Einzelhandel weiterhin keine Einigung mit der Gewerkschaft Ver.di erzielt werden konnte, gibt der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit den HDE-Landesverbänden den gut durch die Pandemie gekommenen Unternehmen nun einen Orientierungsrahmen für freiwillige Entgelterhöhungen auch ohne Tarifabschluss an die Hand. Dieser Schritt war notwendig geworden, weil sich die Gewerkschaft in den bisher bundesweit mehr als 25 Verhandlungsrunden vehement der dringend erforderlichen Differenzierung im Tarifabschluss verweigert.
Im Jahr 2020 ist die Tarifbindung im Einzelhandel bundesweit leicht angestiegen. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach legte die Anzahl der Einzelhandelsbeschäftigten bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber mit Branchen- oder Haustarifvertrag im Vorjahresvergleich um ein Prozent auf 29 Prozent zu.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter noch bis Ende 2021 vollständig erstatten zu wollen. Ein Verordnungsentwurf dazu befindet sich laut Heil bereits in der Ressortabstimmung.
Dem aktuellen Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz steht der Handelsverband Deutschland (HDE) ablehnend gegenüber. Der Entwurf verstößt gegen das vom Bundeskabinett beschlossene und für den Neustart nach der Pandemie besonders wichtige Belastungsmoratorium.
Die Lage im Nonfood-Handel ist wegen der monatelangen staatlichen Ladenschließungen extrem angespannt. Durch neue Varianten des Corona-Virus ist eine Verschlechterung der Lage jederzeit möglich, trotz fortschreitender Impfquote. Viele der vom Lockdown betroffenen Handelsunternehmen sind wirtschaftlich vollkommen ausgezehrt.
Den vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Befristungsrechts bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als realitätsfern.
Die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel bleibt auf hohem Niveau und ist im Vorjahresvergleich kaum zurückgegangen. Zum Stichtag 30. September 2020 waren rund 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt.
Eine gesetzliche Testpflicht für Unternehmen ist nach Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE) nicht der richtige Ansatz.
Für den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes besteht nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) keine Notwendigkeit. Denn umfassende Rechte zur betrieblichen Mitbestimmung der Mitarbeiter sind bereits im Betriebsverfassungsgesetz enthalten.
In einem gemeinsamen Eckpunktepapier haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2022 auf zwölf Euro pro Stunde anheben zu wollen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die vorzeitige Anhebung ab und verweist auf die Zuständigkeit der Mindestlohnkommission.
Neben der ausreichenden Verfügbarkeit des Impfstoffs wird es zur Eindämmung der Corona-Pandemie ganz entscheidend darauf ankommen, auch die Akzeptanz für das Impfen in der Bevölkerung zu stärken.
Anlässlich der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Notwendigkeit hin, die Einkommensgrenze für Minijobs anzuheben.
Die neue Verpflichtung, während der Pandemie bei Büroarbeiten das Arbeiten im Homeoffice wenn möglich zuzulassen, ist angesichts des gerade ergangenen Appells des Bundespräsidenten für mehr freiwilliges Homeoffice von letztem Freitag nicht zu verstehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus
Heil für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ entschieden ab. „Dieser Gesetzentwurf kommt zur denkbar
ungünstigsten Zeit.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Homeoffice ab.
Die angedachten Vorgaben für die Besetzung von Vorstandsposten börsennotierter und paritätisch
mitbestimmter Großunternehmen bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als zu weitgehenden
Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Firmen.
Die EU-Kommission stellt heute im Laufe des Tages ihre Pläne für Mindestlöhne in Europa vor.
Regelmäßige Entgelterhöhungen haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sogenannte 450-Euro-Minijobber immer weniger Stunden arbeiten können.
Der Handelsverband Deutschland lehnt einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit bzw. Homeoffice ab. Das geplante Gesetz sei überflüssig und stelle einen tiefen Eingriff in das Weisungsrecht des Arbeitgebers dar.
Als Irrweg sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Diskussionen und Entwürfe für ein pauschales Verbot von Werkverträgen oder Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft.